Dienstag ist Normentag. Heute geht es um ein von mehreren LüKK-Verbänden gemeinsam erstelltes, neues Grundlagenpapier zur maschinellen Schullüftung, das auf verschiedenen technischen Regeln basiert.
In vielen Schulen ist schlechte Luft leider immer noch ein Missstand. Mindestanforderungen, die Rahmenbedingungen für maschinelle Schullüftungssysteme definieren, fehlten bislang. Dazu haben nun die LüKK-Verbände VDMA Fachverband Allgemeine Lufttechnik, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Herstellerverband RLT-Geräte und die TGA-Repräsentanz Berlin ein „Grundlagenpapier Schullüftung“ veröffentlicht. Dieses enthält die minimalen technischen Anforderungen und Entscheidungskriterien an maschinelle Schullüftungssysteme, die – so die Verbände – beim Entwurf von Förderprogrammen und offiziellen Richtlinien berücksichtigt werden sollten. Sie beziehen sich auf typische Klassenräume mit etwa 30 Schülern und einer Größe von 50 bis 90 m². Die Minimalanforderungen lauten:
– mindestens 25 m³/h Außenluft pro Person (CO2-Gehalt in der Raumluft < 1.000 ppm) gemäß VDI 6040 (Artikelnummer cci30685)
– Schallleistungspegel des Geräts während des Unterrichts < 43 dB(A) gemäß DIN EN 16798 Teil 1 (Artikelnummer cci146793)
– Wärmerückgewinnung im Lüftungsgerät gemäß Ökodesign-Verordnung 1253/2014 (Artikelnummer cci41288)
– Außenluftfilter mindestens ePM1 50 % gemäß DIN EN ISO 16890 (Artikelnummer cci49093)
– verpflichtende, bedarfsorientierte Einzelraumregelung des Geräts (zum Beispiel auf Basis der CO2-Konzentration in der Raumluft)
– behagliche und vollständige Raumströmung nach DIN EN 16798 Teil 1.
Die hinter den jeweiligen Punkten in Klammern aufgeführten Artikelnummern führen zu Zusammenfassungen der genannten technischen Regeln in cci Wissensportal (jeweils ins Suchfeld eingeben).
Der Link zu dem Grundlagenpapier Schullüftung ist hier.
cci175387
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