Das deutsche Elektrogesetz hält für Unternehmen der TGA-Branche viele versteckte und unangenehme Fußangeln bereit. Was gibt es zu beachten?
Das deutsche Elektrogesetz (hier) regelt in Deutschland seit Ende 2005 das Inverkehrbringen und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten. Es setzt die europäische WEEE-Direktive in deutsches Recht um und ist damit eine von aktuell 28 nationalen Regeln. Hersteller und andere Erstinverkehrbringer müssen sich bei einer Gemeinsamen Stelle, der Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR) in Fürth registrieren und eine Reihe weiterer Verpflichtungen umsetzen, bevor sie Geräte hierzulande zum Kauf anbieten oder auf den Markt bringen können.
Registrierungspflichtig sind grundsätzlich alle Elektro- oder Elektronikgeräte, die zum ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme (bis 1.000 V Wechselspannung oder 1.500 V Gleichspannung) benötigen, übertragen, erzeugen oder messen. Seit dem 15. August 2018 gilt ein Offener Anwendungsbereich, der im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung viele Produkte erstmalig Elektrogesetz-relevant gemacht hat. Am 1. Mai 2019 kommen noch die Passiven Endgeräte, wie Kabel, Steckdosen, Schalter und Stromschienen hinzu.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre eigenen Verpflichtungen als Hersteller nach dem Elektrogesetz und setzen Sie diese unverzüglich um. Berücksichtigen Sie dabei unbedingt auch die aktuellen Änderungen seit August 2018 und ab Mai 2019. Bieten Sie niemals registrierungspflichtigen Geräte ohne aktive Registrierung in Deutschland an!
- Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihre deutschen Lieferanten eine ordnungsgemäße Registrierung für alle elektrischen und elektronischen Geräte in der korrekten Geräteart und mit der entsprechenden Marke nachweisen können. Dazu können Sie einerseits im öffentlichen Herstellerregister (hier) recherchieren und andererseits die verschiedenen Unternehmen direkt ansprechen. Auch eine Lieferantenerklärung kann ein geeignetes Mittel sein. Im Zweifel sollten unregistrierte Produkte zunächst ausgelistet werden, um mögliche Sanktionen nach dem Elektrogesetz zu vermeiden.
- Achten Sie auf die Pflichtangaben und -kennzeichnungen aus dem Elektrogesetz: Hersteller müssen die deutsche WEEE-Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen führen sowie bei B2C-Produkten bestimmte Verbraucherhinweise ausbringen. Elektro- und Elektronikgeräte müssen dauerhaft und erkennbar mit einer Marke sowie weiteren Merkmalen versehen sein, wie beispielsweise dem Symbol des durchgestrichenen Mülleimers bei B2C-Geräten.
- Große Händler mit min. 400 m² Laden-, Lager- oder Versandfläche für elektrische oder elektronische Geräte können weitergehende, eigene Rücknahme- und Registrierungspflichten haben, die mit den Herstellerpflichten nichts zu tun haben. Auch hier drohen Abmahnungen oder Bußgelder.
- Verlassen Sie sich beim Umgang mit dem Elektrogesetz nicht auf Ihr Bauchgefühl! Viele Begriffe und Handhabungen sind alles andere als intuitiv. Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinsame Stelle oder sprechen Sie mit einen Spezialisten.
Artikelnummer: cci75783
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