Energieeffizienz-Richtlinie verabschiedet: Nur noch Fernablesung in Europa

Zähler und Heizkostenverteiler, die ab Oktober 2020 neu installiert werden, sollen fernablesbar sein. Hausbewohner in den EU-Staaten haben ab 2022 ein Recht auf monatliche Verbrauchsinformationen.

Dieses Bild wird in einigen Jahren der Vergangenheit angehören. (Abb. © Kzenon/Fotolia.com) In Europa gelten künftig neue Regeln für Energieeffizienz: Die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive, kurz EED) ist am 25. Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, die Vorgaben der EED in nationales Recht umzusetzen. Das übergeordnete Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Zusätzlich haben sich die Mitgliedstaaten an jährliche Einsparungen von 0,8 % gebunden. Die EED schafft die Grundlage für mehr Verbrauchstransparenz, indem sie die Fernablesung zum Standard macht. Ab 25. Oktober 2020 neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler sollen fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Kostenverteiler sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass dies nicht wirtschaftlich ist. Sinn und Zweck der Fernablesung ist es, die Verbrauchswerte künftig mindestens einmal pro Monat zu erfassen und den Bewohnern bereitzustellen.

Artikelnummer: cci69318

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