Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um das Thema natürliche oder mechanische Schullüftung.
Beispiel für den Einsatz dezentraler Lüftungsgeräte in einem Klassenraum (Abb. Trox) Mit folgenden Aussagen will die Redaktion bewusst zur Diskussion anregen. Unser Statement lautet:
Wenn Klassenräume ohne sicher funktionierende Einrichtungen zur ganzjährig ausreichenden Zuführung von Außenluft und zur Abführung von belasteter Abluft genutzt werden, entsprechen diese nicht der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) und geltenden Regeln der Technik. Dieses Fehlen kann in vielen Fällen durchaus als Baumangel gewertet werden. Meist können die Anforderungen zur dauerhaften Sicherstellung einer hygienischen und gesunden Raumluft in Klassenräumen (Mindestaußenluftvolumenströme, CO2-Gehalt, Temperaturen, Feuchten) nur durch mechanische Lüftungsanlagen erfüllt werden.
Im Beitrag „Richtlinien und Verordnungen zeigen: Schulräume ohne Lüftung sind nicht Stand der Technik“ hat die Redaktion eine „Beweisführung“ zu diesen Aussagen erstellt. Sie finden den Beitrag in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci60416.
Wir sind sehr gespannt darauf, welche Meinung Sie zu diesem Thema und zu dem Beitrag haben (redaktion@cci-dialog.de).
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Artikelnummer: cci55180
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In der Tat: Maschinelle Lüftung ist ein internationaler Begriff für motorbetriebene Lüftungsanlagen. Aber in der Gebäudetechnik spricht man von „mechanischer“ Lüftung, insbesondere wenn eine Kontrollierte Wohnraumlüftung, Klimaanlagen usw. gemeint sind.
cci Branchenticker sollte wissen, dass es nicht „mechanische“ sondern maschinelle oder ventilatorgestützte Lüftung heißt.
Gruß