Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) wird neu gefasst

Seit Ende 2016 laufen die Beratungen zu dieser EU-Richtlinie, die voraussichtlich ab 2021 gültig sein wird.

Moderne landwirtschaftliche Biogasanlagen (Abb. © fineart-collection/Fotolia.com) Die RED benennt Ziele für den Ausbau regenerativer Energien und regelt grundlegende Fragen, beispielsweise die Ziele für regenerative Energien oder die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse. Laut Fachverband Biogas ist der vorliegende Entwurf bisher „wenig ambitioniert“, so der Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez. „27 % regenerative Energien bis 2030 ist kein ehrgeiziges Ziel. Dieser Anteil wird auch erreicht, wenn wir gar nichts tun. Eine Begrenzung der Klimaerwärmung wird damit nicht gelingen.“. Das Fehlen verbindlicher nationaler Ziele verhindere zudem, dass sich jeder einzelne Mitgliedstaat in der Verantwortung sieht, seinen Teil zur europäischen Energiewende beizutragen. Der Fachverband Biogas fordert gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien ein ehrgeizigeres Gesamtziel von mindestens 45 % regenerative Energien und verbindliche nationale Unterziele.

Artikelnummer: cci55020

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