Die Europäische Kommission hat am 8. Juli ihren „European Chemicals Industry Action Plan“ veröffentlicht. Darin wird unter anderem das geplante PFAS-Verbot thematisiert: Die wissenschaftliche Bewertung durch die ECHA-Ausschüsse soll 2026 abgeschlossen sein – ein Zeitplan, der angesichts des aktuellen Tempos nach Einschätzung des VDKF unrealistisch ist.
Die Europäische Kommission hat am 8. Juli einen Aktionsplan für die chemische Industrie vorgelegt, um die Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung der chemischen Industrie in der EU zu stärken. Im so genannten „European Chemicals Industry Action Plan“ geht die EU-Kommission neben vielen anderen Aspekten auch auf die geplante Beschränkung von PFAS ein – und die möglichen Auswirkungen auf die Verwendung von F-Gasen. Demnach soll die wissenschaftliche Bewertung der PFAS-Beschränkung durch die Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bis 2026 abgeschlossen sein.
In einer Pressemitteilung der Europäische Kommission heißt es im Abschnitt „Maßnahmen in Bezug auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)“ hierzu: „Im Aktionsplan wird die Zusage der Kommission bekräftigt, PFAS-Emissionen durch eine robuste, wissenschaftlich fundierte Beschränkung zu minimieren und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Verwendung in kritischen Anwendungen unter strengen Bedingungen, bei denen keine Alternativen verfügbar sind, fortgesetzt werden kann. Dieser Vorschlag wird zeitnah nach der Stellungnahme der ECHA erfolgen. Die Kommission wird auch in Innovation investieren, Abhilfemaßnahmen auf der Grundlage des Verursacherprinzips fördern und der Entwicklung sichererer Alternativen Vorrang einräumen.“
Aus Sicht des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, ist dieser Zeitplan angesichts des derzeit vorgelegten Tempos unrealistisch. Der Verband schreibt darüber hinaus in seiner Mitgliederinformation „Politikum“ (Ausgabe 27/2025): „Grundsätzlich ist die Kommission entschlossen, nach Erhalt der Stellungnahme der ECHA so bald wie möglich einen Vorschlag vorzulegen, dessen übergeordnetes Ziel die Minimierung der PFAS-Emissionen ist. Die Kommission wird auf jeden Fall ein Verbot von PFAS in Verbraucherprodukten wie Kosmetika, Materialien mit Lebensmittelkontakt und Outdoor-Bekleidung prüfen. Wenn keine in Bezug auf Leistung und Sicherheit gleichwertigen Alternativen verfügbar sind, kann die weitere Verwendung von PFAS in industriellen Anwendungen für kritische Anwendungen wie Gesundheit, Verteidigung, Halbleiter und andere strategische Sektoren unter strengen Auflagen bis zur Verfügbarkeit akzeptabler Ersatzstoffe zugelassen werden.“ Kältemittel werden in diesem Zusammenhang nicht genannt. Ausnahmeregelungen müssen mit Anforderungen zur Verringerung der Emissionen in allen Lebenszyklusphasen einhergehen, um die Freisetzung von Schadstoffen zu begrenzen, so der VDKF.
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