Eurovent-Empfehlung zu Messtoleranzen bei Leistungen von Prozesskühlern

In der neuen Eurovent-Empfehlung geht es um Toleranzen bei Messungen von Kälteleistungen von Prozesskühlern. (Abb. © Eurovent)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um die Empfehlung 18/3 – 2024 „Measurement tolerance for Process Chillers“, die der europäische LüKK-Verband Eurovent im Oktober 2024 veröffentlicht hat. Die Empfehlung interpretiert die Vorgaben der DIN EN 14825 im Hinblick auf zulässige Unsicherheiten und Toleranzen bei Leistungsmessungen von Prozesskühlern.

In der Empfehlung „18/3 – 2024 „Measurement tolerance for Process Chillers“ interpretiert Eurovent ein Detail der DIN EN 14825 „Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze und Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern zur Raumbeheizung und -kühlung, gewerblichen Kühlung und Prozesskühlung“ (Weißdruck Oktober 2022) für Prozesskälteanlagen. Im Mittelpunkt des fünfseitigen Dokuments stehen eine Konkretisierung und eine Empfehlung zur maximal zulässigen Messunsicherheit, die bei Prüfungen von Kälteleistungen von Prozesskälteanlagen zu beachten sind. Dafür verweist Eurovent auf eine in der Norm vorhandene Unklarheit im Hinblick auf zu bestimmende und anzugebende Toleranzen der thermischen Geräteleistungen:

– Einerseits steht in der DIN EN 14825 im Kapitel 10.2.3 „Berechnungsverfahren für Prozesskühler mit variabler Leistung“, dass bei Leistungsmessungen von Geräten auf dem Prüfstand die erforderliche Kühlleistung als erreicht gilt, wenn diese maximal um ± 3 % vom Sollwert abweicht. Diese Leistung ist dann ausschlaggebend für weitere Berechnungen.

– Demgegenüber steht im Kapitel 11.4 „Messunsicherheiten“ der DIN EN 14825, dass gemessene Heiz- und Kühlleistungen mit einer maximalen Messunsicherheit von (2 + 3/Teillastfaktor) % zu ermitteln sind. Daraus ergibt sich beispielsweise bei einem Teillastbetrieb von 50 % eine maximal zulässige Messunsicherheit von ± 2,06 % und bei 75 % Teillast von ± 2,04 % vom Sollwert.

Zur Klärung und Vereinheitlichung schlägt Eurovent in der Empfehlung vor, Toleranzen bei Leistungsmessungen von Flüssigkeitskühlsätzen stets nach der strengeren Vorgabe (2 + 3/Teillastfaktor) % anzugeben. Dabei verweist der Verband aber darauf, dass diese Gleichung nur für gemessene Wert gilt und nicht für Berechnungen gültig ist. Für Berechnungen gilt das Kapitel „10 Berechnungsverfahren für SEPR“ (SEPR = Seasonal Energy Performance Ratio = Jahresarbeitszahl des Geräts) der DIN EN 14825.

Das Original der Eurovent-Empfehlung 18/3 – 2024 „Measurement tolerance for Process Chillers“ steht im Anhang zum Download zur Verfügung.
Weitere Teile der Eurovent-Empfehlungen der Reihe „18/x“ für Prozesskühler sind
Eurovent 18/1 „Seasonal efficiency index STER for polyvalent units“, siehe Beitrag dazu in cci Branchenticker unter der Artikelnummer cci255255.
Eurovent 18/2 „SEPR for Very High Temperature Process Chillers“, siehe Beitrag dazu in cci Branchenticker unter der Artikelnummer cci277530.

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