F-Gase-Verordnung: „Sanktionsmöglichkeiten unzureichend“

Nachdem sich letzten Donnerstag (17. September, hier) der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) zum aktuellen Entwurf der Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung geäußert hat, liegt der Redaktion von cci Branchenticker jetzt die Stellungnahme des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) vor.

(Abb. © AllebaziB/Fotolia.com) „Die Chemikalien-Sanktionsverordnung enthält Straf- und Bußgeldtatbestände zur Ahndung von Verstößen gegen in Deutschland unmittelbar geltenden chemikalienrechtlichen EG- und EU-Verordnungen. Die Chemikalien-Sanktionsverordnung ist auf eine regelmäßige Aktualisierung entsprechend der Entwicklung des einschlägigen Unionsrechts hin angelegt und soll hinsichtlich bestimmter bereits sanktionsbewehrter EG-Vorschriften mit dieser Änderungsverordnung aktualisiert werden“, so das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).

Aus Sicht des VDKF fehlen jedoch im vorliegenden Änderungsentwurf vom 29. Juli wesentliche Sanktionsmöglichkeiten. So wurden wichtige Punkte, wie die Zeitkomponenten, innerhalb der die in der neuen F-Gase-Verordnung erwähnten Tätigkeiten an Kälteanlagen, wie Reparaturen oder Dichtheitskontrollen, vom Betreiber durchzuführen sind, gar nicht erwähnt. Ohne zeitliche Vorgaben in der geänderten Chemikalien-Sanktionsverordnung können die Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße in Verbindung mit der neuen F-Gase-Verordnung ins Leere laufen. Das Verbot, Split-Anlagen ohne Nachweis der fachgerechten Installation durch zertifiziertes Fachpersonal an Endverbraucher zu verkaufen, wird demnach ebenfalls nicht sanktioniert.

Die komplette Stellungnahme des VDKF an das BMUB finden Sie unter Anhänge.

Artikelnummer: cci35236

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