Um die Deklaration und Förderung von reversiblen Klimageräten alias Luft/Luft-Wärmepumpen herrschte lange Zeit Verwirrung. Teils waren Anforderungen technisch nicht zu erfüllen, teils machte das Gerücht die Runde, Hersteller müssten reversible Klimageräte zu Luft/Luft-Wärmepumpen umdeklarieren. Das BAFA hat dazu nun eindeutig Stellung bezogen.
Auf Anfrage von cci Zeitung hat ein Sprecher des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, eindeutig erklärt: „Da es sich bei den Bezeichnungen ,reversible Klimageräte’ und ,Luft/Luft-Wärmepumpen’ um dieselben Geräte handelt, ist eine andere Deklarierung nicht notwendig. Reversible Klimageräte werden automatisch der Wärmepumpenart Luft/Luft-Wärmepumpe zugeordnet.“ Diese Regelung werde sowohl für Single-Split-Geräte und Multi-Split-Geräte wie auch für VRF-Geräte angewendet. Die Bezeichnung „reversible Klimageräte“ sei indes weder in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis aufgeführt, noch sei geplant diese Bezeichnung aufzunehmen.
Bezüglich der Anforderung an die Energieeffizienz von Luft/Luft-Wärmepumpen sind in der betreffenden Liste folgende Anforderungen definiert (Auszug aus der aktuellen Förderrichtlinie BEG EM):
Für weitere Details zur Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen siehe die aktuelle BAFA-Liste (Stand 1. April 2024) unter „Anhänge“.
Anfang 2023 musste die BAFA-Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen ausgesetzt werden, weil darin Anforderungen gestellt wurden, die faktisch nicht zu erfüllen waren (siehe cci195763).
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