Neues Gebäudeenergiegesetz zunächst gescheitert

Nachdem in den vergangenen Wochen der Entwurf zu einem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der LüKK und TGA für viel Gesprächsstoff gesorgt hat, können die Diskussionen darüber nun erst einmal enden: Das Gebäudeenergiegesetz kommt in dieser Legislaturperiode definitiv nicht mehr.

Keine Einigung zum GEG: Zum Bundeskabinett gehören die Bundeskanzlerin und die Bundes-Ministerinnen und Bundes-Minister (Abb. Bundesregierung/Bergmann) Das GEG sollte das Ordnungsrecht für Gebäude vereinfachen. Dazu wurden in dem GEG-Entwurf das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem zentralen Dokument zusammengefasst und die Anforderungen (mehr oder weniger gelungen) besser aufeinander abgeglichen. Gleichzeitig sollte mit dem GEG der in der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie geforderte Niedrigstenergie-Standard für neue öffentliche Gebäude definiert werden (gültig ab 2019).

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) und Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea), zum Scheitern des Gebäudeenergiegesetzes: „Wir bedauern sehr, dass der Koalitionsausschuss sich nicht auf einen Kompromiss zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigen konnte und dieses Vorhaben damit für diese Legislaturperiode gescheitert ist. Das ist in mehrfacher Hinsicht ein erheblicher Rückschlag für die Energiewende im Gebäudesektor.“

Weitere Hintergründe zum GEG lesen Sie hier.
 

Artikelnummer: cci51486

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