Ingenieurbezeichnung: VDI fordert bundesweit einheitliche Regelung

Unter welchen Voraussetzungen darf sich ein Ingenieur als Ingenieur bezeichnen?

(Abb. © imageteam/Fotolia.com) „Wir brauchen bundesweit einheitliche Regelungen darüber, wer die Berufsbezeichnung Ingenieur führen darf. Es muss selbstverständlich sein, dass derjenige, der sich in Hamburg als Ingenieur bezeichnen darf, auch in München als Ingenieur gilt“, so Prof. Udo Ungeheuer, Präsident des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Seit der Bologna-Reform haben Ingenieure keinen einheitlichen akademischen Grad mehr. „Wir müssen endlich wieder klar und transparent machen, wer sich nach dem Studium Ingenieur nennen darf.“ Dazu schlägt der VDI die einheitliche Vergabe der akademischen Grade Bachelor und Master of Engineering für alle Ingenieurstudiengänge vor und präsentiert Eckpunkte für eine Überarbeitung der Ingenieurgesetze.

Nach Auffassung des VDI sollte das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ derjenige erhalten, der ein technisches Studium an einer deutschen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern Vollzeit mit überwiegend technischen Inhalten erfolgreich abgeschlossen hat. Die Überlegungen einiger Bundesländer zur Festlegung von sehr hohen MINT-Anteilen im Ingenieurstudium werden kritisch gesehen. „Wir brauchen gesetzliche Regelungen mit Augenmaß statt einer Überregulierung des Ingenieurberufs und der Ingenieurausbildung“, so Ungeheuer.

Ingenieure seien mit ihrem technischen Know-how Wissensträger und Motor für Innovationen und tragen zur Wertschöpfung der deutschen Wirtschaft bei. Zudem seien sie gefragte Experten, wenn es um die Bewältigung globaler Herausforderungen und um alltagstaugliche Lösungen geht. „Das sind nur einige der Gründe, warum es so wichtig ist, die Wertschätzung des ‚Ingenieurs‘ als Qualitätsmerkmal und Marke zu stärken und zu schützen“, so Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen. Der gesetzlich verbriefte Schutz der Berufsbezeichnung spiegelt den Qualitätsanspruch der Verbraucher und Ingenieure wider und muss deswegen erhalten werden.

Aufgrund der demographischen Entwicklung kann Deutschland bereits heute seinen Bedarf an Ingenieuren nicht ausschließlich mit heimischen Absolventen decken. „Wir brauchen auch Ingenieure aus dem Ausland und damit ein einheitliches, einfaches und schnelles Verfahren, um deren Qualifikationen zu prüfen und anzuerkennen“, so Ungeheuer. Der VDI schlägt vor, eine zentrale Stelle einzurichten, die mit Hilfe einer bundesweiten Datenbank Transparenz über ausländische Ingenieurabschlüsse schafft.

Artikelnummer: cci35235

Ein Kommentar zu “Ingenieurbezeichnung: VDI fordert bundesweit einheitliche Regelung

  1. Es ist schon äußerst traurig, dass heute noch immer gewisse Kräfte (auch in der Politik) versuchen, das Kamel auf dem sie reiten kaputt zu machen. Ich gehöre zu der Generation, die 1967 in Bayern ein Semester bestreikt hat, um die Anerkennung der Ingenieurschulen als Hochschulen herbeizuführen – damals ging es um die Anerkennung in der EWG (heute EU). Der bayrische Kultusminister wollte die technische Ausbildung in seinem (noch Agrarstaat) einfach nicht wahrhaben – als Jurist oder Geisteswissenschaftler – „die machen ja eh nur „böses“. Dass man heute diese Kleinstaaterei in Deutschland wieder haben – anstatt europäisch oder gar global zu denken, ist unglaublich. Man möchte fast wieder zu Studenten-Streiks aufrufen – aber dazu ist der Leidensdruck nicht hoch genug. Aber die verantwortlichen bei den Arbeitgebern sind heute auch gefordert – damals hatten sie die Studenten nicht ernst genommen. Ich hoffe, dass der VDI sich durchsetzen kann – vielleicht und hoffentlich mit Unterstützung von „draussen“.

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