Wie die KfW Bankengruppe, Frankfurt, am 28. Mai mitgeteilt hat, können seit diesem Datum auch private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften Anträge zur Förderung einer neuen umweltfreundlichen Heizungsanlage stellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten. Bislang galt diese Regelung nur für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Der Bund stellt für die mit einem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen Mittel bereit, die als Zuschüsse bei der KfW beantragt werden können (kfw.de). Über die Zuschussförderung hinaus bietet die KfW auch zinsgünstige Ergänzungskredite an.
Die Zuschussförderung besteht aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten berechnet sich auf Basis der Wohneinheiten wie folgt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, und je 8.000 € für jede weitere Wohneinheit. Darüber hinaus sind folgende Zuschussboni möglich:
- ein Effizienzbonus von 5 % für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
- ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig von deren Alter. Bei funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen gibt es den Bonus, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
- ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €.
Der Fördersatz für den Heizungstausch ist auf maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt.
Für Antragsteller, die eine Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW haben, steht ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der zum Beispiel bei der Hausbank beantragt werden kann. Die Zinskonditionen für einen Förderkredit mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegen derzeit bei 1,91 % für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €. Für alle anderen Antragsteller beträgt der Zinssatz 3,90 %.
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