Wenn Du mich ärgerst, dann ärgere ich Dich auch

Das beschäftigt unsere Leser: Hier sind Kommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Leser kommentieren in cci Branchenticker (Abb. trueffelpix/Fotolia.com) Wärmeübertrager in korrosiver Umgebung (cci58388)
Die Berechnung gilt nur für den senkrechten Wärmestrom durch die Trennfläche zwischen Luft und Medium (hier Wasser). Sie berücksichtigt nicht die schlechte Wärmeleitung des Kunststoffs längs der Rippen. Und die Rippen bestimmen maßgeblich die wärmeübertragende Fläche.
Til Brandi

prEN 16282 „Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen“ (cci25269)
Zu dem Thema „Können bestehende Lüftungssysteme modifiziert werden oder braucht man eine neue Lüftungsanlage“ folgende Ergänzung: Bestehende Lüftungsanlagen haben Bestandsschutz, sofern diese (und das sei hier unterstellt) nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut wurden. Die Aussage, dass sich bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN EN 16282 Teil 1 „Großküchengeräte – Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen – Allgemeine Anforderungen einschließlich Berechnungsmethoden“ die Luftmengen nicht verändern, ist nicht richtig. Bei korrektem Vergleich mit der weiterhin im Markt verbleibenden und überarbeiteten VDI 2052 Blatt 1 „Raumlufttechnik – Küchen“ (April 2017) ergeben sich unterschiedliche Luftmengen. insofern ist es unbedingt erforderlich, das anzuwendende Berechnungsverfahren in der Planungsphase abzustimmen, um spätere Diskussionen auszuschließen.
Detlev Piontek

Küchenabluftleitung als Baurelikt (cci55019)
Eine solche Küchenabluftleitung enthält meist erhebliche Abscheidungen an Fett = Brandgefahr. Da die warme Küchenabluft in der Leitung an den Wänden auch kondensierte, und in die Küche mit Gefälle versehen und dort entwässert wird, ist diese Leitung auch deshalb eine Belastung. Zumindest total gereinigt und geschlossen müsste dieser werden, dafür ist der Betreiber des Restaurants verantwortlich. Wenn diese Küchenabluftleitung nicht mehr genutzt wird, ist sie zu entfernen. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich sehe den Besitzer dieser Leitung, das kann der damalige Auftraggeber für diese Leitung, der Hausbesitzer, der Vermieter oder der Restaurantbetreiber sein, in der Verantwortung. Die Leitung ist eine Gefahr und muss deshalb entfernt werden. Dass das gemacht wird, muss der Hausbesitzer mit seiner Hausverwaltung durchsetzen. Da diese Leitung an der Wand mehr als 3 m von einem Fenster entfernt ist, wird die Brandgefahr oft als gering eingestuft. Wenn aber der Brandfall eintritt, weil ein Brand im Erdgeschoss auch noch das Dach in Brand setzte, sucht man den Verantwortlichen.
Reinhard Siegismund

Verbrauch von Erdgas und Strom steigt weiter (cci55013)
Es ist immer wieder interessant zu sehen, dass bei allen Bestrebungen den Energieverbrauch zu senken, uns anscheinend nicht gelingt, wirklich eine Reduzierung herbeizuführen. Wir errichten energiesparende Gebäude!? Wir verkaufen energiesparende Pumpen und Ventilatoren!? Wir verkaufen hocheffiziente Heizungs- und Kältetechnik!? Die Regeltechnik wird ebenfalls immer intelligenter und hilft beim Energiesparen!? Wir ….!? Der Verbrauch an Gas, Öl, Strom sinkt aber nicht! Und jedes Jahr die Begründung der Witterungseinflüsse, die den Gas- und Ölverbrauch haben wieder steigen lassen. Und jetzt neu: Die KWK-Anlagen führten zu einem erhöhten Gasverbrauch, aber dann sollte doch der Stromverbrauch aus dem öffentlichem Netz auch sinken. Hat hier jemand eine Erklärung? Wir alle investieren in moderne, effiziente TGA-Technik, und der tatsächliche Verbrauch an Ressourcen sinkt einfach nicht merklich, er steigt sogar!
Detlef Malinowsky

Lüftung in Arbeitsstätten (cci54633)
Aus meiner Sicht, z. B. bezüglich der Raumluftfeuchten, die in den Wintermonaten ein häufiges Problem in Arbeitsstätten darstellen, sind die diesbezüglichen Anforderungen zu schwammig formuliert. In der Arbeitsstättenverordnung findet sich keine generelle Pflicht zur Befeuchtung der Raumluft. Vielmehr steht in Abs. 4.3 (2): „Üblicherweise braucht die Raumluft nicht befeuchtet zu werden. Für den Fall, dass Beschwerden auftreten, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zu ergreifen sind.“ Wer prüft bzw. veranlasst die Prüfung?
Ralph Langholz Hanau

Aufruf an Kälte-Klima-Fachbetriebe: Kauft nicht bei diesem Internet-Anbieter! (cci54993)

Solche Geräte beschäftigen oft die Sachverständigen und die Ursache für die beklagten Mängel (ungenügende Kühlung) sind dann oft nicht die Geräte selbst, sondern deren unfachliche Montage, z. B. auch die Leitungsverlegung. Jeder Handwerker sollte seinen gerechten und gut auskömmlichen Lohn verlangen und nicht allein über den guten Materialpreis verdienen wollen.
Reinhard Siegismund

Es wäre doch schade, wenn die einzige Antwort auf solche Angebote ein „Wenn Du mich ärgerst, dann ärgere ich Dich auch“ bliebe. Handwerker können z. B. mit Qualität und Service punkten. Wenn das bei einen guten Preis/Leistungsverhältnis klappt, dann sollen der Onlinewettbewerb doch die – ohnehin meist unangenehmen Schnäppchenjäger – bedienen. Im Übrigen: Achtung! Wer als gewerblicher Kunde online einkauft hat kein Widerrufsrecht nach § 312 b Abs. 1 S. 1 BGB!
Wolfgang Greiner-Mai

Solange die Politik nur uns Handwerksbetriebe mit Auflagen und Vorschriften überhäuft und den Internethandel mit den ja so gefährlichen Kältemitteln nicht verbietet, wird sich hier wohl nie etwas ändern. Natürlich verkaufen die Internethändler zusätzlich auch noch das entsprechende kältetechnische Werkzeug für die „fachgerechte“ Selbstmontage. Der handwerklich nicht so begabte Endkunden erhält dann notfalls die Adresse eines der zahlreich zur Verfügung stehenden „zertifizierten Fachfirmen“. Diese führen dann für 150,00 € die „fachgerechte Montage“ durch und geben, nachdem der Schnäppchen jagende Kunde den hohen Montagepreis bemängelt, auch noch einen Objektnachlass und 3 % Skonto. Dass er für die Anlage dann auch in der Gewährleistung steht und ob er nach der Montage auch sein Geld bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Dass es aber weiterhin genügend „Fachfirmen“ gibt, dafür sorgen ja Innungen und Fachschulen mit ihren Zertifizierungslehrgängen. Hinzu kommen dann noch die immer mehr vereinfachten Prüfungsanforderungen der Meisterschulen, die jedem „Möchtegernmeister“ den Freifahrtschein zur Selbstständigkeit in die Hand gibt. Und wenn es dann mal am zertifizierten Fachwissen des Monteurs oder Meisters hapern sollte, kommt halt ein speziell geschulter Fachmonteur des Herstellers und richtet das Problem. Hoffentlich kommt bald der Diagnosestecker für Splitklimaanlagen, damit man im Fehlerfall sein Gehirn nicht noch unnötig strapazieren muss.
Anscheinend haben einige wirkliche Kälte-Klima-Fachbetriebe mächtig Angst vor den zertifizierten Ein-Mann-Fachbetrieben. Diese können denen ja die so lukrativen Aufträge über eine viel zu laute Splitklimaanlage aus dem Internet wegnehmen. Ich denke aber, dass sich in Zukunft nur die wirklich guten und ausbildenden Fachbetriebe, die sich und ihre Mitarbeiter ständig weiterbilden und schulen, auf dem Markt behaupten werden.
Volker Girschner

ich stimme voll und ganz Volker Girschner zu! Wir haben zudem das Problem, das es uns „Kältefuzzis“ anscheinend an Selbstbewusstsein fehlt. Ich habe schon immer abgelehnt solche Geräte, auch im eigenen Kundenkreis, zu montieren. Diese waren damals vom Baumarkt vertrieben und wurden von Irgendjemanden zu Höchstpreisen montiert.
Das hat zwar häufig kurzfristig Ärger bedeutet, aber alle Kunden sind zurückgekommen und haben wieder beim Fachbetrieb gekauft, darunter auch Konzernbetrieb. Erst war es der Heizungsbauer und Elektriker jetzt sind es von uns „zertifizierte Betriebe“ die uns stören, es wiederholt sich nur. 
Warum die Kraft aufwenden, um etwas zu ändern, was wir nicht ändern können, sondern die Kraft nutzen, um das zu ändern, was wir noch ändern können. Verkaufen wir uns doch einfach mal besser in der Öffentlichkeit und die grossen Hersteller und Verkaufsbüros sollten ihre Werbung mal so ausrichten, das ihre Partner – nämlich die Kältefachfirmen – besser im Rampenlicht der öffentlichen Werbung auftauchen und zur Kenntnis genommen werden.
Voker Rech

Das ist zwar ein netter Versuch, der aber nichts bringen wird. Ich bin gespannt, wann es die Anlagen auf Amazon gibt. Aus meiner Sicht kann das nur über den Einbau geregelt werden.
Bernd Neupert

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Artikelnummer: cci55058

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