„Richtlinien werden benötigt, um es Anwälten und Investoren zu ermöglichen, die Bezüge von Planungsbüros zu kürzen.“
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(Abb. © pixmedia/Fotolia.com) Am 25. April stellte cci Branchenticker den Entwurf der neuen DIN 4749 „Terminologie“ vor. Dadurch soll eine Eindeutigkeit und eine begriffliche Ordnung der Fachsprache geschaffen und somit die sprachliche Qualität der TGA- und LüKK-Normen gesichert werden. Dazu schickte der Normenexperte Prof. Achim Trogisch der Redaktion eine kritische Stellungnahme.
Herbert Haser kommentiert:
„Wieder eine Richtlinie, die kaum jemand in der Praxis kaufen wird! Die Verantwortlichen sollten sich überlegen, welchen finanziellen Aufwand es jährlich bedeutet, sich alle Normen und Richtlinien zu besorgen, zu lesen und im Betrieb umzusetzen. Ein Ingenieurbüro sollte planen und produktiv arbeiten und nicht 20 bis 30 % der Arbeitszeiten damit verbrauchen, um alle Richtlinien, die ein Projekt betreffen könnten, zu suchen, zu kaufen und zu lesen. …
Richtlinien werden benötigt, um es Anwälten und Investoren zu ermöglichen, die Bezüge von Planungsbüros zu kürzen.
In meinen 46 Jahren im Beruf habe ich persönlich nur sehr wenige Richtlinien gelesen und auch noch keinen Prozess wegen mangelhafter Planung führen müssen. Aber ich kenne viele Bauvorhaben, bei denen gesunder Menschenverstand und Sachkenntniss mangelhaft waren, und da helfen Richtlinien leider sehr wenig, zumal sie teilweise ebenfalls widersprüchlich sind.“
Hans Kranz entgegnet:
„VDI-Regelwerke sollen keine Belastung, sondern eine Hilfe für technisch korrektes Arbeiten sein. Die Terminologie ist insbesondere für die anderen Regelsetzer relevant, um Widersprüche und Fehlinterpretationen zu vermeiden…
Wenn aber die Regelwerke von Auftraggebern falsch „gelebt“ (oder missbraucht) werden und der gesunde Menschenverstand (sofern er denn da ist) außen vor bleibt, ist beiden Seiten nicht mehr zu helfen, auch nicht mit den besten allgemein anerkannten technischen Regeln.
Die Widersprüche zwischen einigen Regelwerken kommen natürlich auch daher, dass zueinander im Wettbewerb stehende „interessierte Kreise“ diese verfassen und keiner eine Überlappung erkennt oder erkennen will.
Schlusssatz frei nach DIN EN 1610: „… Korrekturen dürfen niemals durch örtliches Herummurksen erfolgen“ (siehe Seite 163 im BauUnwesen-Buch – bei cci Dialog GmbH erhältlich).
Den vollständigen Wortlaut der Texte finden Sie bei den genannten Meldungen.
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Artikelnummer: cci61146
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