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Beim Einsatz von neuen Kältemitteln in bestehende Anlagen sind die Rahmenbedingungen sehr sorgfältig zu prüfen. (Abb. cci Dialog GmbH) Kältemittel heute und morgen
Aus der Sicht eines Investors und Betreibers von Gebäuden sind wir (Universitäts- und Hansestadt Greifswald) erschrocken über die allgemeine Überraschung bei allen Beteiligten, was auf dem Kältemarkt geschieht. Die F-Gase-Verordnung ist seit langem bekannt. Und doch muss ich hier lesen, dass man nun Jahre der Forschung und Entwicklung plant.
Wir planen derzeit u.a. den Bau einer Wärmepumpenanlage mit 55 kW Leistung. Kältemittel R410. Die Lebenszyklusberechnung des Fachplaners weist 25 Jahre Laufzeit aus. Die Wärmepumpe wird 2019 aufgestellt und ist 2030 elf Jahre alt. Wartung und Reparaturen mit Kältemittelaustausch sind dann ausgeschlossen. Auskunft der Herstellers: „Wir wissen auch nicht was kommt. Schließen Sie doch einen Wartungsvertrag ab!“
Weiterhin planen wir derzeit ein Laborgebäude. Kältebedarf 1 MW. Eine erhebliche Investition, die ggf. 2030 (nach zehn Jahren) wieder demontiert werden muss? Bisher war R134a als nicht brennbares Kältemittel geplant, dessen Ende wohl auch 2030 sein wird?
Wie sollen wir langfristig unsere Investitionen schützen? Wie sollen wir die notwendigen Haushaltsmittel für Wartung und Instandhaltung planen, wenn nicht mal die Fachleute aus dem Bereich Kälte uns sagen können, wie es weiter geht?
Dipl.-Ing. Marcel Blumenthal, Sachbearbeiter Haustechnik, Stadtverwaltung Greifswald
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