Laut BWP: Wärmepumpenbranche erholt sich

BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel (Abb. © BWP)

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Bonn, hat gute Nachrichten zu verkünden: Die Wärmepumpenbranche stabilisiert sich. Das führt der BWP auf aktuelle Absatzzahlen zurück, die für das erste Halbjahr 2024 nun vorliegen. Damit verhält sich der Absatz von Wärmepumpen anders als der Absatz von Gasheizungen, für den zuletzt ein drastischer Rückgang verzeichnet wurde.

Im ersten Halbjahr 2024 haben die Hersteller von Wärmepumpen in Deutschland 90.000 Heizungswärmepumpen abgesetzt. Nach den außergewöhnlich guten Jahren 2022 und 2023 stabilisiert sich der Wärmepumpenmarkt damit auf einem Niveau von rund 15.000 monatlich abgesetzten Geräten, teilt der BWP mit. Gasheizungen sind derzeit die Verlierer: der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Köln, hatte kürzlich über einen Rückgang berichtet (cci Branchenticker berichtete: cci278636).
Aussichten auf eine Verbesserung der Marktsituation von Wärmepumpen leitet der BWP aus der steigenden Inanspruchnahme der KfW-Heizungsförderung ab. Parallel zur Absatzentwicklung verzeichnet die KfW ein wachsendes Interesse an der Heizungsförderung. Im ersten Halbjahr wurden fast 50.000 Förderzusagen erteilt, davon 39.000 für Wärmepumpenprojekte.
Die Aussichten für die zweite Jahreshälfte sieht der BWP verhalten positiv. Verbandsgeschäftsführer Dr. Martin Sabel verweist darauf, dass der Großhandel derzeit noch Lagerbestände an Wärmepumpen ausliefere, die er bereits im letzten Jahr bezogen habe. Diese Lagermenge gehe voraussichtlich zugunsten von Neubestellungen zurück. Außerdem sei zu erwarten, dass das Interesse an der Förderung und damit auch die Nachfrage nach Wärmepumpen steigen werde. Nachdem die Antragstellung bereits für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser im Privateigentum möglich ist, können ab August auch die Wohnungswirtschaft und Eigentümer von Nichtwohngebäuden die Förderung beantragen. Ab September soll dann auch die Einreichung von Verwendungsnachweisen möglich sein, sodass die Auszahlung der Förderung beginnen kann.

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