Leser helfen Lesern: Anschluss von WC-Abluft an ein RLT-Zentralgerät

Führt Abluft aus WC-Räumen zur Verkeimung von RLT-Anlagen? (Abb. © Владислав Легір/stock.adobe.com)

Ein Ingenieurbüro plant derzeit eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für eine Schule. Vorgesehen ist, Abluft aus den WC-Räumen an ein RLT-Zentralgerät anzuschließen. Ist das unter Einhaltung der VDI-Hygieneregeln unbedenklich oder gibt es Erfahrungen mit verkeimten Anlagen?

Mit folgendem Fall hat sich die TGA-Planerin eines Ingenieurbüros an cci Branchenticker gewendet:

„Insbesondere bei Schulen, aber auch bei Bürogebäuden mit einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) kommt immer wieder die Frage auf, ob es vertretbar ist, die WC-Räume an die Abluft des Zentralgeräts anzuschließen. Der Anteil der Luftmenge aus den WC-Räumen liegt dabei in der Regel unter 10 % der Gesamtluftmenge und die Leckageraten von Plattenwärmeübertragern sind mittlerweile <0,5 %. Wird zusätzlich berücksichtigt, dass der Abluftteil im Wärmeübertrager im Unterdruck betrieben wird, sollte selbst über die potenzielle Leckage im Wärmeübertrager keine Verunreinigung der Zuluft erfolgen. Rotationswärmetauscher möchten wir in dieser Diskussion explizit außenvorlassen.“

Die Planerin gibt zu bedenken, dass eine Verkeimung selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln gemäß VDI-Richtlinienreihe 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden könne. Dem gegenüber sieht sie den Mehraufwand für die Installation eines zusätzlichen Abluftnetzes inklusive Ventilator und Wärmverlusten aus der WC Abluft oder einem zusätzlichen RLT mit WRG für die WC-Räume.

Die Planerin fragt daher:

  • Gibt es aus der Praxis und/oder Wissenschaft Berichte über verkeimte RLT-Anlagen mit WC-Abluft?
  • Ist das Risiko an dieser Stelle gegenüber dem technischen Mehraufwand für eine Entkopplung der WC-Abluft vertretbar?

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6 Kommentare zu “Leser helfen Lesern: Anschluss von WC-Abluft an ein RLT-Zentralgerät

  1. Hallo zusammen, seit vielen Jahren werden KWL-Lüftungsanlagen eingebaut, die generell die Abluft vom WC-Anlagen mitverwenden. Auch hier ist VDI 6022 eingeschaltet. In meiner langjährigen Laufbahn als Gutachter habe ich noch keine Auffälligkeiten von derartigen Keimen erfahren. In der Sache saugen wir doch immer Keime in die Kanäle, egal wo wir uns befinden. Schule, Büro, Gaststätten, Veranstaltungsräume etc. Eine Belastung ist immer vorhanden. Es ist schon richtig, dass eine saubere Planung mit Leckraten <0,5 % Voraussetzung sein sollte. Dann kommt die VDI 6022 wieder ins Spiel, da habe ich jetzt größere Bedenken. Wenn die Wartung nicht ordentlich durchgeführt worden ist, kann der Einbau auch nach den "anerkannten Regeln der Technik" eingebaut worden sein: Die Keime werden sich in diesen Lüftungsanlage immer wohl fühlen.

    Ich wünsche allen einen keimfreies Wochenende.
    Olaf Mayer (SV)

  2. Eine kritische Verkeimung von WC-Raum-Abluft in die Zuluft der Gesamtanlage halte ich bei ausreichender Kontrolle nach VDI 6022 und Filterung der Zuluft mit der ausreichenden Filterklasse für vernachlässigbar. Dazu sollte die Hygiene-Erstinspektion je nach Anlagenart eine zuverlässige Aussage treffen und Regeln vorgeben. (Wenn Teile der Abluft kondensieren könnten ist das sehr kritisch!)
    Unabhängig von der Verkeimung über die Verbindung zwischen der Abluft der WC-Räume und den anderen Räumen ist für mich die Geruchsübertragung entscheidend.

    Neben der Kontrolle der Dichtigkeit von PWT in der Wartung und deren Reinigung ist wie G. Tale betont die Lage des PWTs wichtig, bei kritischer Abluft sollte generell der PWT im Unterdruck zur Abluft betrieben werden, egal ob WC- oder sonstiges Abluft. Zusätzlich muss die Übertragung über die Kondensatableitung und die Dichtigkeit der Geräte und Absperrklappen geprüft und beurteilt werden.

    Es ist ebenso vorab wichtig zu klären, welchen Anteil der Volumenstrom der WC-Abluft an der Gesamt-RLT-Anlage hat. Wir hatte in meiner Erfahrung immer einen geringfügigen Anteil hier zugelassen, Extremfall: 10.000 m³/h bei 2 WC-Räumen (bis 100 m³/h). Dazu hatte ich auch die Nutzung von Rotos zugelassen.

    Auch wird die notwendige Betriebszeit der Räume entscheidend sein, Abluftanlagen sollten auch nach der Betriebszeit „nachlaufen“, ggf. mit geringem Volumenstrom um eine Verschleppung auch innerhalb der Abluftleitung der WCs über die Thermik bei Stillstand zu begrenzen.

    Eine verbale Aussage zum Einsatz von Absperrklappen für Hygienezwecke halte ich für unzureichend, denn da fehlt das WO und das WIE! Defätistische Frage: Gibt es keimbegrenzende Absperrklappen?

    >>Da bleibt Nichts übrig als dass der erfahrene Fachplaner alle Aspekte zusammenträgt und eine tragfähige Lösung mit Darstellung des möglichen Gefahrenpotential plant, da helfen oft kein Normen und strenge Regeln sondern meine persönliche Normenreihe GMV (Gesunder Menschenverstand) wenn es den noch gibt.

    >>Seien Sie sich alle bewusst, dass auch bei Abschaffung von Gesetzen und Regeln oder Prüfern, die Haftung des Planers oder Betreibers immer vorrangig gültig bleibt. (Betreiber = Verkehrssicherungspflicht)

  3. Ausschlaggebend ist hier tatsächlich die Leckageraten der Plattenwärmeübertragern. Der genannte Wert von <0,5 % wäre aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. In der Praxis können aber sehr viel höhere Leckageraten auftreten, besonders dann, wenn die RLT-Geräte auf der Baustelle unter erschwerten oder beengten zusammengebaut werden. Unter Gesichtspunkten der Hygiene ist auch der Installationsort des Abluftventilators entscheidend. Dieser sollte dann immer nach der WRG, also saugend angeordnet sein.
    Bei ungünstig geplanten und nicht fachgerecht montierten RLT-Geräten wurden schon Leckageraten von mehr als 7 % bei Kreuz-Gegenstrom-WRG nachgewiesen.

  4. Unabhängig von bestehenden Regelwerken fehlt mir hier doch noch die entscheidende Grundlage für eine technische Betrachtung.
    Welche Keime werden über eine stark verdünnten WC-Abluft besser übertragen, als direkt über die Raumluft in einem Großraumbüro, einem Seminarraum oder einen Klassenraum?

  5. Es könnten für diesen Fall ggf. Rückschlagklappen in den Abluftstrang gebaut werden. Restaurants oder auch Krankenhäuser sind hier sicherlich nochmal gesondert zu betrachten, aufgrund der besonderen hygienischen Anforderungen gegenüber Schulen oder Bürogebäuden.

  6. In diesem Fall muss auch beachtet werden, dass jede Lüftungsanlage einmal steht. Dann darf es keine Möglichkeit geben, dass Keime von der Abluftseite in die Zuluftseite in stillstehenden Luftraum wechseln. – Bei Restaurants wurde dies auch mehrmals versucht und wurde von den Behörden beanstandet.

    Auch wenn die Gefahr gering ist, aber wenn nach Jahren doch einmal ein Keim wirklich oder angeblich die Seite wechselte, ist nur schwer zu beweisen, dass dieses kleine Leck nicht ursächlich war. Und wie immer „es will keiner das gewesen sein“!

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