Leser helfen Lesern: Sind auch „klassische Kühldecken“ förderfähig?

Kühldecke
Prinzipielle Wirkungsweise einer Kühldecke in einem zu kühlenden Raum. Auch solche Systeme können gefördert werden. (Abb. © Emco)

Zum Beitrag „Förderungen von Flächenheizungen und Flächenkühlungen“ in cci Wissensportal am 19. Juli gab es folgende Leserfrage: Zählen zu den in den verschiedenen Programmen aufgeführten förderfähigen Flächentemperiersystemen zum Beispiel auch Metallkühldecken und Kühlsegel?

Von der Decke abgehängten Metallkühldecken und Kühlsegel werden besonders in Büro- und Besprechungsräumen eingesetzt. Durch ihre hohe thermische Leistung unterstützen sie in vielen Projekten zur Sicherstellung der thermischen Behaglichkeit die mechanische Lüftung, die bei normgerechter Planung und Ausführung lediglich etwa 20 W/m² Kühlleistung bietet. Zudem können solche Decken und Segel als Niedertemperatursysteme (Wasservorlauftemperatur beim Heizen etwa 34 °C, beim Kühlen etwa 16 bis 17 °C) hervorragend mit Wärmepumpen/Kältemaschinen oder direkt mit regenerativen Energien betrieben werden. Doch zählen auch solche Heiz-/Kühldecken und -Segel zu den Systemen, die in den verschiedenen Programmen gefördert werden?

Für Antworten unserer Leser und besonders für Informationen zu solchen Anlagen, die bereits gefördert wurden, per Emaill an redaktion@cci-dialog.de, sind wir sehr dankbar. Die Antworten werden in der nächsten Woche in cci Branchenticker veröffentlicht.

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Ein Kommentar zu “Leser helfen Lesern: Sind auch „klassische Kühldecken“ förderfähig?

  1. Die BAFA fördert im Rahmen der BEG-Initiative auch Deckenflächenheizungen. Dies ist unter 4.11 des Infoblattes aufgeführt. Da Kühldecken sehr häufig auch zur Raumbeheizung verwendet werden, ist dadurch klar daß diese Massnahme als Einzelmaßnahme förderfähig ist.
    Zusätzlich sind „anlagentechnische Maßnahmen zu Verbesserung der Energieeffizienz kältetechnischer Anlagen“ unter 3.8 beschrieben. Es gibt aus meiner Recherche nicht der Hinweis auf Kühldecken, aber man kann es unter dieser Formulierung so verstehen.
    Aus meiner Sicht kann demnach mit einer Förderung von 20% der förderfähigen Kosten durch die BEG-Initiative bei der Verwendung von Heiz- /Kühldecken – auch als Einzelmaßnahme – gerechnet werden.

    Gerd Haug
    Vertriebsleitung Zent-Frenger GmbH

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