Leser helfen Lesern: Sicherheitsventile bei Wärmeübertragern von Kältemaschinen

Ein Leser fragte: Müssen die Wärmeübertrager von Kältemaschinen mit frei ausblasenden Sicherheitsventilen ausgestattet werden oder nicht? Hier eine Antwort.

(Abb. © Beermedia/Fotolia.com) Frage
Müssen die Wärmeübertrager von Kältemaschinen mit frei ausblasenden Sicherheitsventilen ausgestattet werden?
– Ausführung 1: Schraubenverdichter (Verdrängungsverdichter)
– Ausführung 2: Turboverdichter (Strömungsverdichter)
Kältemittel ist R134a, Gesamtvolumendurchfluss des Verdichters > 25 l/s.
Hierzu macht die EN 378-2 eine Aussage:
Da die Druckbehälter einer Kältemaschine der Kategorie IV entsprechen, entnehmen wir „Bild 1 – Teil B – Schutz der Kälteanlage vor überhöhtem Druck“ die Notwendigkeit „2 an ein Wechselventil angeschlossene Entlastungseinrichtungen mit jeweils der erforderlichen Abblaseleistung müssen den Druckbehälter schützen“.
Wir können hierbei der Norm keinen Spielraum entnehmen, dass hierauf verzichtet werden kann. Sehen wir dies richtig, oder ist es möglich, auf Sicherheitsventile auf den Druckbehältern zu verzichten?
Kann eine Anlage der Kategorie IV ohne frei ausblasende Überströmventile / Sicherheitsventile ausgestattet werden? Gibt es hier Spielraum betreffend der Risikobeurteilung des Herstellers? Welchen Einfluss hat die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers? Welchen Stellenwert hat die Druckgeräterichtlinie?

Die Antwort finden Sie in cci Forum.

Artikelnummer: cci35240

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