Leser helfen Lesern: Wohnungslüftung und Regelung der Raumluftfeuchte – hier die Antworten

Ein Leser hatte letzte Woche Fragen zu Raumluftfeuchte bei Wohnungslüftungssystemen. Er löste eine ganze Reihe von vielschichtigen Antworten aus.

Lesern helfen Lesern – in cci Branchenticker (Abb. © Beermedia/Fotolia.com) Die Anfrage des Lesers lautete wie folgt:

„Ist es richtig, dass es für Systeme der Kontrollierten Wohnungslüftung keine Richtlinien oder Normen gibt, die die Regelung der Raumluftfeuchte vorschreiben – so wie beispielsweise die Arbeitsstätten-Verordnung am Arbeitsplatz?
Auch das neue Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 ist an dieser Stelle nicht aussagekräftig. Darin geht es höchstens um das Thema Feuchteschutz und damit verbundene Haftungsrisiken. Anders stellt sich die Situation ja in der kommerziellen Komfort-Klimatisierung dar. Dort spielt die Zuluft-Befeuchtung schon immer eine wichtige Rolle, um für Behaglichkeit zu sorgen (Stichwort: Arbeitsschutz).
Mein Fazit: Im Privatsektor nimmt man eher in Kauf, dass Bewohner von Niedrigenergie- oder Passivhäusern im Winter krank werden (es ist ja allgemein bekannt, dass trockene Raumluft das Überleben von Viren oder Bakterien in der Raumluft begüstigt), als dass man für Feuchteschäden der Bausubstanz zur Verantwortung gezogen wird.“

Die zum Teil ausführlichen Leserkommentare finden sie in cci Forum.

Vielen Dank an die fleißigen Kommentatoren für ihre Beiträge!

Artikelnummer: cci50965

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