Leserstimmen: GEG, Leser helfen Lesern und nochmals VDI-Expertenempfehlung

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

Ein Leser hat sich zur VDI-Expertenempfehlung zu adiabater Verdunstungskühlung kritisch geäußert und so den Sachverständigen des VDI auf den Plan gerufen. Nun gibt es einen weiteren Kommentar dazu. Darüber hinaus gibt es Reaktionen auf „Leser helfen Lesern: Kontroverse um Elektroheizstäbe“ und den Kommentar zum GEG-Entwurf. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Zur Beheizung einer neuen Sporthalle wird eine Wärmepumpe mit zwei Pufferspeichern und Elektroheizstäben betrieben. Ein vom Betreiber beauftragter Sachverständiger bezeichnet diese Lösung als „nicht dem Stand der Technik entsprechend“ und verweist auf die DIN EN 15450. Der Planer bittet um Hilfe, siehe „Leser helfen Lesern: Kontroverse um Elektroheizstäbe einer Wärmepumpenanlage“ (unter cci306620) vom 16. Oktober.

Als Erstes hat sich Stefan Plücker gemeldet. Er schreibt: „Wenn ich das richtig verstanden habe, sind alle Wärmequellen der Halle elektrisch der Heizstab 9 kW (primär) und zwei Heizstäbe 6 kW (sekundär) als Reserve wenn die Leistung der Wärmepumpe nicht ausreichend ist und weiterhin steht der Wärmepumpe die Abluftwärme der Halle zur Verfügung die ja aber auch nur von dem Heizstäben erzeugt wird. Somit verstehe ich die Wärmepumpe nur als Buster, der das Temperaturniveau anhebt. Hier wäre meiner Meinung nach der Kunde besser beraten gewesen, eine Luft-Wasserwärmepumpe zu verbauen und den Bivalenzpunkt der Wärmepumpe je nach Aufstellungsort so zu wählen, dass unterhalb des Bivalenzpunktes die Heizstäbe im besten Fall mit der PV-Anlage versorgt werden können. Mir stellt sich hier nicht die Frage, ob die DIN 15450 hier das Problem des hohen Stromverbrauchs ist oder das Konzept der Anlage.“

Eine weitere Rückmeldung kommt von Reinhard Siegismund: „Bei dieser Anlage stört mich der Umstand ,Außenluft strömt thermisch unbehandelt über Außenluftdurchlässe in die Halle‘. Diese hätte man wenigstens über Wärmerückgewinn aus der Abluft erwärmen können. Denn Zugerscheinungen mit Kaltluft sind nicht angenehm. Der Umweg über einen Solekreislauf und einen Speicher erscheint mir etwas umständlich. Die Fortluft nach dem Wärmerückgewinn wäre dann immer noch wärmer als die Außenluft und könnte eine Wärmepumpe als Wärmequelle dienen. Oder die Wärmepumpe nimmt die Abluft (ohne WR) als Wärmequelle, heizt die Halle über die warme Zuluft und schickt Restwärme in die Fußbodenheizung, die nur auf eine Raumtemperatur erwärmt wird, nicht als Heizfläche. Allerdings wird die Wirtschaftlichkeit dann vielleicht nicht gegeben.
Ich meine auch dieses System sollte rechnerisch energetisch und wirtschaftlich optimiert werden.“

Und Marco Leitner meint: „Die Wärmepumpe nutzt die Hallenabluft als Wärmequelle, wird daher nur zur Wärmerückgewinnung eingesetzt. Die Elektroheizstäbe ergeben dann die eigentliche Heizung. Somit handelt es sich hier um keine Wärmepumpenheizung, sondern um eine Stromheizung.“

In Ihrem „Kommentar: Der GEG-Entwurf wird heiß ersehnt“ (siehe cci306302) vom 15. Oktober vergleicht Sabine Andresen den erwarteten Referentenentwurf des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein wenig mit Samuel Becketts Theaterstück „Warten auf Godot“.  So richtig lässt sich noch nicht einschätzen, was die Bundesregierung mit dem GEG vorhat. Der BWP hat derweil ein Rechtsgutachten publiziert, das Druck aufbauen soll. Ob noch im Oktober, im November oder zu einem späteren Zeitpunkt – der GEG-Entwurf wird kommen. Und dann ist die entscheidende Frage so Andresen, was der Entwurf in Bezug auf die LüKK und die Abkehr von fossilen Energien vorsehen wird.

Jörg-Ulrich Bunge schreibt hierzu: „Anlehnend an Ihren Kommentar zum GEG kann ich als Energieberater und Entwickler der Thermushaus-Konzepte an die Möglichkeiten appellieren, die Konstruktionen von hoch effizienten Gebäudehüllen mit transparenter Statik (Hallenhäuser) auszuschöpfen, die trotz hoher Nachhaltigkeit (LCA) keineswegs teuer sein müssen. Ihren Vergleich, mit dem ,heulenden Hund zum Mond‘, zur Abschaffung des § 71 im GEG, halte ich für hervorragend! Außerdem wird es Zeit, dass die Angaben aus den alten Rechenwerttabellen auf die Grundlage der ,Ökobaudat‘ umgestellt werden.“

Seit geraumer Zeit beschäftigt sich die LüKK mit der Frage, ob adiabate Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen unter den Geltungsbereich der 42. BImSchV fällt. Der VDI hat daher eine Expertenempfehlung erstellt – ein Hilfsangebot, um das übergeordnete Ziel der Hygiene voranzubringen. Die Hintergründe zur Erstellung einer entsprechenden Empfehlung hat der Sachverständige Guido Hilden in der Meldung „VDI-Expertenempfehlung zur adiabaten Verdunstungskühlung verzögert sich“ (siehe cci305863) vom 1. Oktober erläutert. Hierzu hatte sich Harald Luger kritisch geäußert. Gefolgt von einer Erklärung von Guido Hilden (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden).

Nun hat sich Harald Luger erneut zu Wort gemeldet: „Bevor hier der Eindruck entsteht, dass wir als RLT-Gerätehersteller oder der RLT-Herstellerverband gegen eine Expertenempfehlung sind, melde ich mich doch nochmal zu diesem Thema: ,Wir begrüßen jede Initiative welche Klarheit bei der hygienischen Bewertung der adiabaten Verdunstungskühlung IN RLT-Geräten bringt.‘ Ich habe mich in meinem Kommentar auf ihren Bericht bezogen, in dem über eine Veranstaltung in NRW berichtet wurde. Und by the way, die Grafik in dem Artikel (stellt einen „Kühlturm“ dar) hat technisch einfach nichts mit der Verdunstungskühlung in einem Lüftungsgerät zu tun!
Der RLT-Verband ist natürlich mit dem VDI in Kontakt um gemeinsam an einer rechtlich und technisch fundierten Vorgehensweise beim Einsatz von adiabaten Abluftbefeuchtern zu arbeiten. Und da ist es nun mal in der Sache nicht förderlich, wenn öffentlich Ansichten und Positionen diskutiert werden. Und ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne: ,Das war und ist meiner Meinung nach keine lösungsorientierte Vorgehensweise!’“

Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.

Lesen Sie die obigen Kommentare in voller Länge unter den jeweiligen Artikeln.
Übrigens: Unter dem Reiter „Kommentare“ stellt die Redaktion chronologisch alle Kommentierungen und die dazugehörigen verlinkten Beiträge online – übersichtlich und auf einen Blick erfassbar.

cci306772

Schreibe einen Kommentar

E-Paper
E-Books