Leserstimmen: Immer wieder der Gebäudetyp E

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

Dr.-Ing. Manfred Stahl hat sich über im Eckpunktepapier zum „Gebäudetyps E“ empfohlene Maßnahmen geärgert und dies in seinem Kommentar zum Ausdruck gebracht. Das hat wiederum die Leser von cci Branchenticker beschäftigt. Genauso wie die „Branchenticker-Umfrage zum Jahresende: Gute Normen, schlechte Normen?“ Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Der „Gebäudetyp E“ soll das Bauen vereinfachen und Kosten senken. Allerdings haben mehrere Aspekte im Eckpunktepapier des Bundesbauministeriums zum Gebäudetyp E in der TGA-Branche und der LüKK für Diskussionen und Widerstand gesorgt. Auch Dr.-Ing. Manfred Stahl hat sich das 13-seitige Dokument zum Gebäudetyp E genauer angeschaut und sich über darin empfohlene Maßnahmen gewundert und auch geärgert. Warum, erklärt er in seinem „Kommentar: Neuer Gebäudetyp E – So geht die Gesundheit den Bach runter“ (siehe cci313000) vom 17. Dezember 2025.

Joerg Gollub, Mirko Pfrötzschner, Claus Händel, Christian Fieberg und eine anonyme Leserstimme hatten sich hierzu bereits geäußert (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden) – zum Teil sehr kritisch, zum Teil auch beipflichtend. Nun sind weitere Leserstimmen hinzugekommen. Und auch der Verfasser des Kommentars hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Günter Bredenbeck ist wenig begeistert vom Entwurf zum Gebäudetyp E: „Hallo Herr Stahl, ich bin genau so entsetzt wie Sie. Wozu gab es eigentlich die Untersuchungen zur Energieverschwendung durch Fensterlüftung und dem Nachweis, dass Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wirtschaftlicher sind? Das ist der gleiche Unsinn wie Neubauschulen mit Fensterlüftung, was aber von offiziellen Stellen (z. B. Bürgermeister von Treptow) gepriesen und belobigt wird. Über Fenstergrößen kann man sich einigen – aber Fensterlüftung ist weder zur Energieeinsparung noch für ein gesundes Raumklima geeignet. Der Entwurf ist so komplett abzulehnen!“

VfW-Geschäftsführer Ralf Lottes meint: „Vielen Dank, Herr Dr. Stahl, für Ihr Veto bezüglich der Behandlung der mechanischen Wohnungslüftung im Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E. Da schaut man EINMAL nicht in den cci-Branchenticker und verpaast gleich so einen wichtigen Artikel! 😉 Was Sie dazu schreiben, unterstütze ich ebenso wie die Kommentare von Claus Händel und Herrn Dr. Bredenbeck. Der Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW) befürwortet zwar grundsätzlich die Idee des Gebäudetyps E als Möglichkeit, den Wohnungsbau anzukurbeln. Allerdings sehen wir mögliche Abschwächungen bei den Energieeffizienz-Anforderungen kritisch und möchten auch sehr davor warnen, an Lüftungsanlagen zu sparen. So kann man am Ende mit Feuchte und Schimmel bestraft werden. Um es klar zu sagen: Der Verweis auf bloße Fensterlüftung in der Pressemitteilung und den Anlagen zu den Eckpunkten vom BMJV und BMWSB werden der heutigen effizienten und dichten Bauweise nicht gerecht. Falls diese Konzepte zur Umsetzung kommen, bedeutet dies Gefahren für die Gesundheit von Bewohnenden und Bausubstanz durch Feuchte und Schimmel! Kosten, die man beim Bauen spart, wird man in vielen Fällen um ein Vielfaches multipliziert später in der Schimmelsanierung haben.
Gemeinsam mit Kollegen aus anderen Verbänden werden wir uns per Brief entsprechend an die beiden Ministerien wenden.
Aus energetischer Perspektive scheinen uns ferner Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung besonders gefährdet, Opfer von Sparmaßnahmen gem. Gebäudetyp E zu werden, wenn man sie als bloße Komfortstandards ansieht. Ihr Einsparpotenzial bei Energie und THG ist aber enorm. Sie nun als Schnick-Schnack abzustempeln, wird ihrer Bedeutung als Schlüsseltechnologie der Wärmewende in keinster Weise gerecht – vor allem nicht im Lichte der Dringlichkeit der Emissionsreduktion im Gebäudesektor und der jährlichen Zielverfehlung beim Klimaschutzziel unseres Sektors. Daher gehört die Lüftung mit Wärmerückgewinnung ferner ins Klimaschutzprogramm der Bundesregierung!“

Der Verfasser des Kommentars, Dr.-Ing. Manfred Stahl, schreibt: „Zunächst einmal vielen Dank allen Lesern, die mit ihren Zuschriften meinen Beitrag zum Gebäudetyp E kommentiert und mit ihren Einschätzungen und Erwartungen auch kritisch beleuchtet und ergänzt haben. Ich möchte nun weder auf die kritischen noch auf die zustimmenden Punkte in den Leserbriefen eingehen, und mit mehreren Leserbriefschreibern habe ich zwischenzeitlich auch telefoniert und diskutiert. Einigkeit herrschte dabei insbesondere zu folgenden Punkten:
– Beim Gebäudetyp E wird es jedem Häuslebauer freigestellt, für welche Bauausführungen er sich letztlich entscheidet. Dazu werden beim Gebäudetyp E bestehende Vorschriften so gelockert, dass sich daraus Möglichkeiten für eine günstigere Bauausführung ergeben – die dann allerdings für Jahrzehnte den Komfort einschränken könnten. Wie stark die Baukosten bei Anwenden des Typ E tatsächlich sinken, ist projektspezifisch und individuell – daher ist eine Vorhersage kaum möglich, ob das nun 10, 20 oder mehr Prozent der ,ursprünglich veranschlagten‘ Baukosten sein könnten. Aber ich bin auf erste Ergebnisse sehr gespannt.
– Unbestritten ist, dass der Betrieb einer mechanischen Wohnungslüftung im Vergleich zur Fensterlüftung mehrere Vorteile hat: Die Raumluft hat dadurch eine dauerhaft gute Qualität, mögliche Feuchteschäden werden verringert/vermieden, und die Wärmerückgewinnung hilft dabei, Heizenergie zu sparen. Insofern halte ich die Wohnungslüftung weiterhin für ein wichtiges System, auf das nicht verzichtet werden sollte.“
Stahl hat zudem noch zwei aktuelle Informationen zum Thema Wohnungsbau (Studie des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, und die aktuellen Destatis-Zahlen zum Wohnungsbau in Deutschland) beigefügt, die direkt unter dem Beitrag zu finden sind.

Der Sachverständige Hans Christian Sieber schreibt: „Sehr geehrter Herr Stahl, mit Interesse habe ich wieder mal Ihren Artikel gelesen und bin im Grunde Ihrer Ansicht. Was mir dazu auch noch einfällt ist der Umstand, dass für die ,Einfache Bauweise‘ wohl auch die Rechtsstreite vermehrt auftreten. Die genannten Vereinfachungen durch die populistischen Politiker in Ihrem Artikel sind völliger Quatsch und sind ggf. Komfortausführungen, die im Regelwerken eher nicht aufgeführt sind. Die Absenkungen zum Beispiel der Innentemperaturen führen meiner Ansicht dazu, dass dann wohl mehr gestritten wird. Dadurch wird das Bauen nicht einfacher aber der Streit danach mehr. Ich bin gerade in einigen Beweisanträgen tätig in dem sich fachlose Anwälte um die Interpretationen von ,allgemein anerkannten Regeln der Technik‘ (a.a.R.d.T.) trefflich austauschen. So fragte mich ein Anwalt im Verfahren, ob das Fehlen der ,Grundlüftung‘ (Ich weiß nicht, was das in der Lüftung nach DIN 1946-6 bedeutet!) nicht eine a.a.R.d.T. ist, obwohl im Kaufvertrag besonders nur die Lüftung zum Feuchteschutz zugesagt und alles Andere ausgeschlossen wurde. Bei den aktuellen Bauarten mit dichten Umfassungsflächen führt der Verzicht der Lüftungsfunktion dazu, dass die Hersteller der Fenster wie bisher mehr zum Verzicht auf Teile der Rahmendichtungen oder den Einbau von Außenluftwanddurchlässen zurückgreifen, über diesen Unsinn würde ich gerne mehr streiten.“

Die neuste Leserstimme zum Gebäudetyp E kommt von Christian Bolsmann: „Sehr geehrter Herr Dr. Stahl, mit Ihrem Veto gegen den Verzicht auf eine mechanische Be- und Entlüftung im geplanten Gebäudetyp E sprechen Sie mir als Vorsitzender des Bundesverbandes für Wohnungslüftung aus der Seele. Es ist bemerkenswert, und zugleich besorgniserregend, wie tief sich die Politik inzwischen in konkrete Technologieentscheidungen einmischt.
Die Vergangenheit hat mehrfach gezeigt, welche Folgen eine starke politische Positionierung für oder gegen einzelne Technologien haben kann. Man denke nur an Photovoltaik oder jüngst an Wärmepumpen: Branchen werden erst politisch befeuert, später politisch ausgebremst und mitunter derart überfördert, dass es Produzenten aus dem Ausland anlockt – mit massiven negativen Konsequenzen für Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze. Umso erstaunlicher ist es, dass nun ausgerechnet eine Technologie, die eine weitere Schlüsseltechnologie zur Erreichung der Klimaziele ist, empfohlen wird wegzulassen, die zudem bislang nicht einmal vorgeschrieben war.
Ich möchte an die Ursprünge der aktuellen Diskussion erinnern: Der Industrie wird häufig vorgeworfen, Normen zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil mitzugestalten. Selbst wenn das in Einzelfällen zutreffen mag, gilt das sicher nicht für den DIN-Ausschuss der DIN 1946-6, die für Wohnungslüftung zuständig ist. Dieser ist der größte Ausschuss des DIN und ist extrem breit aufgestellt: Fensterindustrie, Verbraucherschützer, öffentliche Hand, Institute unterschiedlichster Fachrichtungen sowie Hersteller, die fachlichen Input geben, sind hier vertreten. Wenn es also um ausgewogene, evidenzbasierte Regeln geht, ist dieser Ausschuss geradezu ein Musterbeispiel.
Gleichzeitig sind die Anforderungen aus der EPBD-Novellierung vom Mai 2024 eindeutig: Gebäude müssen insgesamt energieeffizienter werden und gleichzeitig muss die „Indoor Environmental Quality“ verbessert werden. Ein zentraler Bestandteil davon ist die Innenraumluftqualität, die – wie Sie völlig richtig betonen – entscheidend für Gesundheit und Lebensqualität ist.
Die einzige Technologie, die die beiden Anforderungen Energieeffizienz und Luftqualität zuverlässig zusammenführt, ist die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung. Und ausgerechnet diese wird nun an den Pranger gestellt.
Wenn wir unsere Wirtschaft stärken wollen, dürfen wir nicht riskieren, Arbeitsplätze zu gefährden, die in den letzten Jahren in einem innovativen, sinnvollen Marktsegment entstanden sind. Die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung ist keine Luxusausstattung und kein ,Schnickschnack‘. Sie ist eine zentrale Technologie für gesundes, energieeffizientes und zukunftssicheres Bauen, also eine Schlüsseltechnologie zur Erreichung der EPBD- und Klimaziele.“

Viele Leser von cci Branchenticker und cci Zeitung berichten der Redaktion, dass sie von der Flut neuer oder überarbeiteter Normen gefrustet, genervt und überfordert sind. Mit der „Branchenticker-Umfrage zum Jahresende: Gute Normen, schlechte Normen?“ (siehe cci312946) vom 19. Dezember 2025 haben wir uns den Technischen Regeln in der Lüftungs-, Kälte-, Klima- und MSR-Technik gewidmet und unsere Leser gefragt: Wie beurteilen Sie die Bedeutung technischer Regeln für Ihre Arbeit?

Reinhard Siegismund schreibt hierzu: „Zum Thema Normen habe ich mich schon mehrmals gemeldet und wiederhole: Wenn man etwas zu dimensionieren hat sind diese Regeln sehr hilfreich für den Planer und später sind sie ein Hilfe, wenn die geplanten Werte kritisch auf ihre Richtigkeit zu beurteilen sind. Bei vielen Regeln sollte beachtet werden, dass vorgegeben Werte oft nur den mindestens zu erreichenden Wert oder den maximal zulässigen Wert vorgeben, und nicht den Wert, nach dem man planen soll. Da in der Praxis bei der Montage oft irgendeine Kleinigkeit unzureichender ist, als angenommen, sind dann oft vorgegebene Mindest- oder Maximalwerte zum schlechteren hin unzureichend und dürfen dann beanstandet werden. Ich bin froh dass wir Grundlagen für die Berechnung der Heiz- und Kühllast, Reibungswiderstand in Leitungen aller Art, Akustik und Statik haben. Auch die vorgegebenen Luftmengen für die Küchenlüftung sind wichtig. Diese Normen sind gelungen.
Allerdings ist die Verteilung dieser ganzen Regelwerke zu beklagen, weil bei der Flut von ständig nachzubessernden Regelwerken nicht nur der Zeitaufwand, diese zu lesen und zu merken, sondern auch die Kosten nicht zu tragen sind. Ich wiederhole aus einem älteren Kommentar: Wenn hier jede Seite mit mehr als 4 € zu bezahlen ist, meine ich: Hier etwas stimmt etwas nicht.
Der einzelne, planende Techniker, hat Mühe, diese Kosten zu erbringen. Wir sollten ein berufsständische Regelung schaffen, wie die Regelwerke anders finanziert werden können und die Regeln dann den dafür zertifizierten Personen und Betrieben als Mitglied der Handwerkerinnung, Ingenieur- und Architektenkammer, Industrieverband, Sachverständige, Hochschulen als Dateien zur Verfügung gestellt werden. Schon das Lesen und Verstehen aller Einzelheiten, erfordert viel Zeit und damit Geld.
Es gibt Fehler in Normen und zu diese muss der die erkennende Fachmann dem Normenausschuss und der Fachwelt über unsere Fachzeitungen melden. Eine Norm ist nicht deshalb auszusondern, weil sie alt ist.
Für mich sind manche Regelwerke verzichtbar, aber irgendjemand hat diese für wichtig gehalten. Zu umfangreich sind einige Regelwerke, aber was entfallen könnte, wage ich nicht zu entscheiden. Regelwerke sollten von einem Praktiker vorher dem Weißdruck gelesen werden, der wissenschaftliche Aussagen, auch für den Nicht-Akademiker, verständlicher formulieren kann. Die Regelwerke für die Kühllastberechnung sollten vereinfacht werden, oder es sollte ein sicherer Weg mit einer einfacheren Rechenweise parallel angeboten werden.
Eine Norm muss nicht erneuert werden weil sie alt ist, sondern erst wenn neuere Erkenntnisse dies verlangen. Manchmal muss nur die Sprache dem neuen Sprachgebrauch angepasst werden.“

Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.

Lesen Sie die obigen Kommentare in voller Länge unter den jeweiligen Artikeln.
Übrigens: Unter dem Reiter „Kommentare“ stellt die Redaktion chronologisch alle Kommentierungen und die dazugehörigen verlinkten Beiträge online – übersichtlich und auf einen Blick erfassbar.

cci313310

Schreibe einen Kommentar

E-Paper
E-Books