Leserstimmen: Leser helfen Lesern

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

Sind zehn Jahre alte technische Regeln, die kaum mehr dem Stand der Technik entsprechen, weiterhin planungsrelevant? Diese Frage eines Lesers von cci Branchenticker hat uns vor Kurzem erreicht. Zwei Antworten darauf gab es bereits. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: Planen mit überholten Regeln der Technik?“ (siehe cci291277) vom 25. Februar geht es um ältere technische Regeln, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und einer Überarbeitung bedürfen. Auf der Website von DIN Media im Bereich „Basiswissen über Normen und Standards“ steht, dass spätestens alle fünf Jahre Normen auf den Stand der Technik hin überprüft werden. Gleiches gilt für Richtlinien des VDI. Viele Beispiele aus der regelmäßig von der Redaktion aktualisierten „Übersicht: Normen, Richtlinien, Verordnungen aus der LüKK“ zeigen jedoch, dass diese „Fünf-Jahres-Regel“ bei DIN und VDI aber offensichtlich ein Papiertiger sind. Nun hat die Redaktion von cci Branchenticker folgende Leserfrage erreicht: „Muss oder sollte ich eine LüKK- oder TGA-Anlage dennoch auf Basis offensichtlich überholter technischer Regeln planen, auch wenn diese zweifellos nicht mehr den aktuellen Stand der Technik darstellen? Wie behandeln Sie solche Problemfälle?“

Hierzu schreibt Olaf Pielke: „Eingeführte DIN- Normen oder VDI- Richtlinien stellen zunächst die allgemein anerkannten Regeln der Technik da. Sofern aber jemand der Ansicht ist, dass die dort abgebildeten Empfehlungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, so gilt doch: ‚besser geht immer‘ – nur nicht schlechter! Jedoch sollte man so fair sein, seinen Auftraggeber über die möglichen Mehrkosten zu informieren.“

Und er Sachverständige Prof. Helmut Feustel schreibt: „’Alte‘ Normen und Richtlinien sind solange planungsrelevant, bis diese durch neue technische Regeln ersetzt werden. Allerdings gilt bei Gericht, dass jede Norm oder Richtlinie vertraglich ausgeschlossen werden kann. Falls also eine Norm oder Richtlinie ausgeschlossen werden soll, ist dies vertraglich (schriftlich!) zu vereinbaren. Das gilt auch dann, wenn Teile einer Norm oder Richtlinie ausgeschlossen werden sollen. Auch eine ‚allgemein anerkannte Regel der Technik‘ könnte vertraglich ausgeschlossen werden, allerdings ist nicht jede Norm oder Richtlinie eine ‚allgemein anerkannte Regel der Technik‘. Diese müsste sowieso mindestens zwei Bedingungen erfüllen; sie müsste theoretisch richtig sein (warum dann also ausschließen?) und sie müsste dem Planer und gegebenenfalls der ausführenden Firma bekannt sein. Übrigens: Gesetze können vertraglich nicht ausgeschlossen werden! Falls also bekannt ist, dass Räume oder bestimmte Raumgruppen beispielsweise den Arbeitsstättenrichtlinien unterliegen können, dürfen die Arbeitsstättenrichtlinien nicht ausgeschlossen werden, auch nicht vertraglich!“

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