Leserstimmen: Nochmals Verkauf von Splitgeräten an Endverbraucher

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

Der Meinungsbeitrag „Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“ von Florian Fischer zum Handel mit Split-Klimaanlagen in Baumärkten und Online beschäftigt auch weiterhin unsere Leser. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

„Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“ forderte Florian Fischer in seinem Meinungsbeitrag vom 17. Juli (siehe cci278894). So hatten VDKF, BIV, FGK und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Split-Klimageräten an Endverbraucher, die nicht die erforderlichen Zertifikate und Kenntnisse für den fachgerechten Einbau besitzen, gegen geltendes Recht verstößt.

Direkt nach Erscheinen des Meinungsbeitrags gab es mehrere Reaktionen hierzu. Roland Grün, Axel Kallenbach, Reinhard Siegismund, Sven Marco Lüdicke und Rudi Flohrschütz hatten sich geäußert (siehe Leserstimmen 19. Juli).

Nun ist ein weiterer Kommentar hinzugekommen.

Olaf Mayer schreibt: „Lieber Herr Fischer, diese Gedanken von Ihnen sind bestimmt schon 20 Jahre alt. Heute im Zeitalter der Kältemittel neu Dimensionierung kommt das Thema wieder hoch. Diese Themen wurden auch im Heizungsbau sowie im Solarbau diskutiert. Hier hat doch der Gesetzgeber versagt. Deutsche Wohnsiedlungen sahen schon einmal schöner aus, jetzt hängt irgend so ein PV-Modul am Balkon et cetera. Hier muss der Solarbauer jeden Tag neue Gesetze beachten, der Heimwerker aber nicht. Und warum? Alles nur wegen der Energieeinsparung durch den Gesetzgeber. So geht es uns, den Klimatechnikern, genauso. Immer mehr Bestimmungen, und dann poppt der Baumarkt wieder auf. Der Handel findet immer wieder einen Weg, seine Ware zu verkaufen. Eine Möglichkeit wäre, dass sämtliche Klimaanlagen anmeldepflichtig werden, zum Beispiel beim Stromanbieter. So könnte eventuell festgestellt werden, ob die Anlage vom Heimwerker oder von der LüKK eingebaut wurde. Ja, wir hätte da noch einmal ein Anmeldeformular. So könnte man den negativen Verkauf etwas eindämmen und die Anlagen würden dem Kunden umwelt- und betriebssicherer montiert und damit auch das Restrisiko von Undichtigkeiten sicherstellen. Es bleibt trotz aller Bekundungen schwierig!“

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