Leserstimmen: Rechtswidriger Verkauf von Split-Klimageräten

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

Der Meinungsbeitrag „Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“ von Florian Fischer zum Handel mit Split-Klimaanlagen in Baumärkten und Online hat unsere Leser beschäftigt. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

In seinem Meinungsbeitrag „Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“ (siehe cci278894) greift Florian Fischer eine Verbändeinitiative von VDKF, BIV, FGK und der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik auf. Die haben sich ganz aktuell mit dem Handel mit Split-Klimaanlagen in Baumärkten und Online beschäftigt und darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Split-Klimageräten an Endverbraucher, die nicht die erforderlichen Zertifikate und Kenntnisse für den fachgerechten Einbau besitzen, gegen geltendes Recht verstößt. Mehr noch, es gefährdet auch die Umwelt und die Sicherheit der Verbraucher. Florian Fischer meint, ein vollständiges Verkaufsverbot von Split-Klimageräten an Endverbraucher wäre ein wichtiger und aus vielerlei Hinsicht überfälliger Schritt.

Roland Grün meint hierzu: „Sehr geehrter Herr Fischer, ein Verkaufsverbot an Endverbraucher wäre ein richtiger und wichtiger Schritt. Anfrage nach Montagen, von im Baumarkt oder im Internet bezogenen Geräten, erreichen uns als Fachbetrieb immer wieder. Mit Gewährleistungsproblematik begründete Absagen werden vom Kunden nicht verstanden und im Internet dann als „hochnäsig, – … hat es nicht nötig …“ kommentiert. Leider vergisst das Internet auch solche unqualifizierten und unbegründeten Kommentare nicht.
Es gibt noch weitere Themen die in diesem Sinne mal beleuchtet werden sollten. Hier ein Beispiel:
In der gewerblichen Küchenabluft sind, in Dunstabzugshauben eingebaute Ventilatoren, ganz einfach verboten. Dies ist aus brandschutztechnischen Gründen auch sehr sinnvoll. Über den Küchenfachhandel (Kataloge) oder das Internet werden genau diese Art von Dunstabzugshauben (mit eingebauten Ventilatoren) jedoch munter verkauft. Keiner der Käufer wird jedoch über die rechtlichen Konsequenzen (Entfall des Versicherungsschutzes im Brandfall) informiert. Wir als Fachbetrieb werden dann als „umständlich“ oder kompliziert abgetan. Weitere Themen können gerne noch geliefert werden …“

Axel Kallenbach schreibt: „In der Tat haben Sie Recht, jeden Montag rufen die sogenannten Do-it-you-Selfer an und bitten darum, mal schnell wieder das Kältemittel aufzufüllen. Sie hätten am Wochenende ein im Internet gekauftes Gerät „fachmännisch“ eingebaut, aber leider ist das Kältemittel entwichen. Selbst auf unseren Hinweis, dass man ja erst einmal die Undichtigkeit suchen und beheben müsste, antworten viele, das wäre nicht nötig, einfach auffüllen und es würde schon für ein Jahr reichen. Wenn man ablehnt und auf eindeutige Vorschriften hinweist, wird man angemeckert und der Hörer wird aufgelegt. Das passiert täglich.
Aber leider gibt es auch jede Art von Kältemittel im Internet, sodass man uns fragt, wie man die Geräte neu befüllen kann und inwiefern wir das machen würden. Andere möchten sich Anschlüsse oder Schläuche ausleihen. Wie wird das werden, wenn die Geräte mit R290 kommen, dann haben wir nicht nur Undichtigkeiten, dann fliegen die Geräte den Leuten um die Ohren. Das wird spannend und gefährlich auch für unbeteiligte Nachbarn. Da muss der Gesetzgeber ran! Welcher Gegensatz ist es denn, dass es auf der einen Seite zertifizierte Fachleute geben muss und auf der anderen Seite Heimwerker, ohne jegliche Kenntnisse.
Mein Fazit wäre grundsätzlich den Internethandel zu verbieten, aber das wird nicht funktionieren, oder was durchaus schon vor 20 Jahren diskutiert wurde, die Splitgeräte ohne Füllung und mit Lötanschlüssen liefern, das wird die Selbstmontage ein wenig einschränken! Aber da werden die Hersteller nicht mitspielen, denn die sind auch an jedem Gerät interessiert, was verkauft wird.“

Auch Reinhard Siegismund stimmt zu: „Sie haben ja so recht! Alternative: Verkauf am Baumarkt ja, aber nur mit Anlieferung und fachgerechter Montage durch einen zertifizierten Kälteanlagen-Installateur – vom Baumarkt beauftragt. Hinweis oder auch gleich auch mit Angebot auf die Abführung von Kondensat (was anscheinend viele nicht wissen: Tropfwasser fließt nur mit Gefälle.) „Kleingedrucktes“ mindestens in Schriftgröße 10pt oder besser 12pt.“

Sven Marco Lüdicke hat den Meinungsbeitrag ebenfalls kommentiert: „Mit Ihrem Bericht haben Sie das Thema voll auf den Punkt gebracht. Ich sehe dies selbst nicht unbedingt nur als ‚radikalen Schritt‘, sondern selbst auch in ‚Qualität, Installation, Funktion und langlebigen Betrieb‘ der Kälte-Klima-Wärmepumpen. Der Onlinehandel an nicht zertifizierten Unternehmen, die vermehrt aus dem Ausland operieren, muss unbedingt gestoppt werden! Gehen wir statistisch sogar noch einen Schritt weiter, dass die meist nicht fachlich installierten Anlagen vermehrt defekt gehen, was dann zum Ärger/zur Enttäuschung des Endkunden einhergeht. Ebenso Schwierigkeiten in der Ersatzteilversorgung, demnach dann auch vom (End-)Kunden vorprogrammierte Wut. Diese Thematik wirft dann auf uns Hersteller ein schlechtes Licht, verantwortlich dafür dennoch am wenigsten können. Meine Kunden, die dem VDKF angehören, würden dieses Verbot in allen Sinnen begrüßen.“

Rudi Flohrschütz äußert sich hierzu wie folgt: „Der Fehler ist die Nichtverfügbarkeit von Kühlgeräten mit einer wasserseitigen Schnittstelle. Damit gäbe es keine Gefahr des Arbeitsstoffverlustes mehr. Die marktverfügbaren Monoblock-Abluft-über-den-Fensterspalt-Geräte sind energetisch nicht tragbar. Es wäre schön, wenn die Hersteller endlich bezahlbare Geräte mit einem Wasseranschluss anbieten würden.“

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