Abgrenzung Prozesslufttechnik (PLT) / Raumlufttechnik (RLT)

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Eine neue VDMA-Information konkretisiert den Begriff „Prozesslufttechnik“ und grenzt ihn zur „Raumlufttechnik“ ab.

(Abb. © VDMA/Kemper) Wenn es um die Rechtssicherheit bei Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Normen geht, ist die Verwendung eindeutiger Definitionen wichtig. Der Arbeitskreis Entstaubungstechnik im VDMA-Fachverband Allgemeine Lufttechnik (VDMA-ALT) hat daher die Lufttechnikinformation 2019-01 veröffentlicht, die zwischen Prozesslufttechnik (PLT) und Raumlufttechnik (RLT) differenziert.

Bei PLT-Anlagen stehen die Prozesse beziehungsweise die Funktion im Vordergrund, bei RLT-Anlagen Personen oder auch deren Wohlbefinden. Bei Anwendungen, bei denen Menschen und Prozesse beteiligt sind, ist – abhängig von der dominierenden Größe (Mensch oder Prozess) bei Auslegung und Betrieb – festzulegen, ob es sich um eine PLT- oder um eine RLT-Anlage handelt. Ergänzend zu Normen und Richtlinien zeigt die Broschüre mit ihrem Strukturdiagramm der Lufttechnik, die Begrifflichkeiten auf. Eine Auflistung typischer Regelwerke, mit Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen, rundet die Informationsschrift ab.

Die Broschüre steht unter „Anhänge“ zum Download bereit.

Artikelnummer: cci69851

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