AHO-Herbsttagung mit Bekenntnis zur HOAI

Am 19. November fand in Berlin die diesjährige Herbsttagung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) statt. Vor allem das Urteil des europäischen Gerichtshofs EuGH zur HOAI stand im Fokus.

Von links: Ministerialdirigent Lothar Fehn Krestas, Dr.-Ing. Erich Rippert, Regierungsdirektor Heiko Roeder (Abb. © AHO)
Ministerialdirigent Lothar Fehn Krestas, Unterabteilungsleiter für Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), betonte in seinem Grußwort, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Rechtsverordnung auch künftig erhalten zu wollen. Er hob die wichtige Funktion der HOAI auch über die Vorgabe der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze hinaus für die Sicherung einer hohen Planungs- und Bauqualität im Sinne des Verbraucherschutzes hervor. Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr.-Ing. Erich Rippert machte deutlich, dass mit dem EuGH-Urteil nicht das Ende der HOAI verbunden ist. Die meisten Regelungen bleiben von dem Urteil unberührt. Insbesondere die Leistungsbilder und die Regelungen zur Ermittlung des Honorars haben sich als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland über mehr als 40 Jahre hinweg etabliert.
Zudem wurden die Ergebnisse der Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten vorgestellt: Der Auftragsbestand der Ingenieurbüros beträgt im Schnitt neun Monate, bei Architekturbüros sind es sogar über elf Monate. Ebenso suchen mehr als die Hälfte der befragten Architekturbüros und Ingenieurbüros nach Personal.

Artikelnummer: cci81751

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