Bauherren-Newsletter: Steuerbonus 20 % über drei Jahre

Seit Jahresbeginn gelten neue Regelungen zur Förderung von energetischen Sanierungen an selbstgenutztem Wohneigentum.
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Für die Förderung von energetischen Sanierungen gelten seit Jahresbeginn neue Regeln (Abb. © sveta/stock.adobe.com) Gefördert werden energetische Maßnahmen an Wohngebäuden nur dann, wenn diese vom Eigentümer selbst genutzt werden und wenn die Gebäude älter als zehn Jahre sind. cci Zeitung hat im Artikel zusammengefasst, welche Bedingungen zur Förderung von Lüftungsanlagen, Wärmepumpen, Wärmedämmungen und anderen Maßnahmen gelten und wie Eigentümer in den Genuss des steuerlichen Bonus kommen können.

Was sind „Bauherren-Newsletter“?
Bauherren-Newsletter sind von der Redaktion ausgewählte Beiträge aus cci Zeitung, die für Planer und Bauherren interessant sind, gegebenenfalls auch Themen, mit denen Sie als Planer Ihre Bauherren von Lösungen überzeugen können, die aus Ihrer Sicht notwendig sind.
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Artikelnummer: cci82466

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