Bundesregierung bringt Beschluss für saubere Luft auf den Weg

Ade Feinstaub? Was es mit der Verabschiedung des nationalen Luftreinhalteprogramms auf sich hat, lesen Sie hier.
 

Feinstaub in Seoul/Südkorea (Abb. © ttlsc/stock.adobe.com) Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat die Bundesregierung am Mittwoch dieser Woche (21. Mai) das nationale Luftreinhalteprogramm verabschiedet. Es legt dar, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die Luftqualität in Deutschland bis 2030 verbessern will. Hauptziel ist ein deutlicher Rückgang von Feinstaub und seinen Vorläufersubstanzen wie Ammoniak, die die Bildung von Feinstäuben begünstigen.
Schulze: „Die Luft ist heute deutlich besser als vor 20 oder 30 Jahren. Allerdings gibt es weiterhin gesundheitliche Risiken, vor allem durch Feinstaub. Dies hat zuletzt auch die Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina bestätigt. Auch wenn die geltenden Feinstaubgrenzwerte derzeit so gut wie überall eingehalten werden, wollen wir die Belastung noch weiter verringern, um die gesundheitlichen Risiken zu senken. Darauf haben wir das Nationale Luftreinhalteprogramm ausgerichtet. Dabei zeigt sich: Klimaschutz und saubere Luft passen gut zusammen. Je klimafreundlicher wir unsere Energie produzieren, desto sauberer wird auch die Luft.“

Folgende Maßnahmen sollen bis 2030 zu einem weiteren Rückgang der Luft- und insbesondere Feinstaubbelastung führen:
– die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung zur Minderung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen
– die neuen Vorgaben für die Abgasregulierung von PKW im Rahmen des RDE-Verfahrens (Abgaswerte-Messverfahren Real Driving Emissions)
– der Ausstieg aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle entsprechend dem Vorschlag der Kommission „Wachstum, Struktur und Beschäftigung“
– die Anpassung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft)
– weitere Maßnahmen im Bereich des Anlagen- und Düngerechts
Diese Maßnahmen sollen laut BMU einen langfristigen Rückgang von primärem Feinstaub sowie von anderen Schadstoffen erwirken, die zur Bildung von Feinstaub beitragen (sogenanntem sekundären Feinstaub). Zu den Vorläufersubstanzen zählt vor allem Ammoniak. Dessen Emissionen sind seit 2005 sogar leicht angestiegen. Ammoniak entsteht unter anderem beim Düngen, etwa wenn die Düngemittel nicht schnell in den Boden eingearbeitet werden.
Das Nationale Luftreinhalteprogramm zielt auf die langfristige (bis 2030) Minderung großräumiger Luftschadstoffbelastungen ab. Es steht daher nicht im direkten Zusammenhang mit der Debatte um NO2-Grenzwerte und mögliche Fahrverbote.

Hier geht es zum Nationalen_Luftreinhalteprogramm

Artikelnummer: cci70331

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