EPBD: eu.bac informiert zur Umsetzung

Die European Building Automation and Controls Association (eu.bac) veröffentlichte Leitlinien zur Umsetzung der EPBD in Deutschland, in der Hoffnung, dass die Politiker sich informieren.

Die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2018/844, EPBD) trat am 9. Juli 2018 in Kraft. Nur noch bis zum 10. März 2020 hat Deutschland Zeit, die EPBD in nationales Recht umzusetzen. Die EPBD definiert Gebäudeautomation als Teil der TGA und fordert eine obligatorische Ausrüstung neuer und bestehender Gebäude mit GA. Die Richtlinie hat das Potenzial, Markthindernisse zu beseitigen, die derzeit verhindern, dass die Vorteile von Gebäudeautomationssystemen vollständig genutzt werden, um Energieeinsparungen zu erzielen und gleichzeitig den Nutzerkomfort zu verbessern. Um dieses Potenzial zu heben, müssen die politischen Entscheidungsträger aber wissen, wie sie einige der etwas sperrigen Artikel umsetzen können.

Als Anleitung, wie die EPBD in die Praxis umgesetzt werden kann, veröffentlichte der europäische Herstellerverband für Haus- und Gebäudeautomation und Management (eu.bac) nun die „Leitlinien für die Umsetzung der neuen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU) 2018/844 in den Mitgliedstaaten“ sowie die Studie „The impact of the revision of the EPBD on energy savings from the use of building automation and controls“ (2014) der Waide Strategic Efficiency Ltd.
Außerdem gibt es von Seiten des Fachverbands AMG im VDMA zur Zeit Aktivitäten, unter der Leitung von Prof. Martin Höttecke (FH Münster) ein Papier für die praktische Umsetzung der EPBD 2018 in Deutschland zu unterstützen.

Die „Leitlinien“ richtet sich an die Ministerien, aber auch an sonstige am Umsetzungsprozess Beteiligte.
Die Waide-Studie zeigt anhand von Beispielen, wie GA-bezogene Maßnahmen umgesetzt werden können. Sie macht deutlicht, dass dadurch bis 2038 14 % des gesamten Primärenergieverbrauchs von Gebäuden eingespart werden können, wobei der Wert der Energieeinsparungen den Wert der Investitionen um den Faktor 9 übersteigen würde.

Beide Dokumente sind auf der eu.bac-Website verfügbar. Mitglieder von cci Wissensportal finden die Direktlinks auf Seite 2, außerdem den Link auf die aktuelle EPBD-Version.

Anmerkung der Redaktion
Leider wurden die Anforderungen der EPBD in dem 2019 veröffentlichten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch nicht berücksichtigt – außer in den Kommentaren, wo erwähnt ist, dass hier schnellst möglichst nachgearbeitet werden muss. Die eu.bac hat den doch recht schweren Brocken EPBD nun in viele kleine, mundgerechte Happen zerlegt, die sich die politischen Entscheidungsträger jetzt hoffentlich zu Gemüte führen werden.

Artikelnummer: cci71291

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