„Mini-EEG-Novelle“ am Donnerstag in 3. Lesung im Bundestag verabschiedet.
Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (Abb. © B.KWK)
Das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ verlängert u. a. eine wichtige Frist im § 118 Abs. 25 EnWG für die Betreiber von klassischen KWK-Anlagen, für die ein Anschlussbegehren bereits vor dem 29. April 2019 gestellt wurde. Diese Anlagen hätten bis zum 30. Juni ans Netz gehen müssen, anderenfalls hätten evtl. kostenintensive Umbauten angestanden. Diese Frist wurde nun auf den 31. Dezember gelegt. Die Aufhebung des 52-GW-PV-Deckels ist in der „Mini-EEG-Novelle“ allerdings nicht enthalten. Dieses Thema wurde auf den Herbst verschoben.
Artikelnummer: cci87393
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