TGA-Verbände: Einheitliches Energieeinsparrecht lang ersehnt

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Verbände Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Fachverband Gebäude Klima (FGK) und Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband) wird die Zusammenführung des Energieeinsparrechts im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) positiv bewertet.

Günther Mertz (Abb. © BTGA) Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Eine wesentliche und lang erhobene Forderung der drei Verbände – das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – zu einem Gesetz zusammenzuführen, werde damit erfüllt. Zudem enthält das GEG weitere Anliegen aus der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), wie Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin, erläutert: „Der Niedrigstenergiestandard für private Gebäude wurde so festgelegt, dass auch künftig KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 förderfähig bleiben. Die Überprüfung des Standards im Jahr 2023 ist angesichts des Tempos der technischen Entwicklungen sinnvoll. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde aus dem Energieeinsparungsgesetz in das GEG übernommen und deutlich ausgeweitet. Er wird ausdrücklich auch für die Bereiche gelten, die bisher durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz geregelt wurden.“
Auch wird der Energieausweis künftig Angaben zu inspektionspflichtigen Anlagen und das Fälligkeitsdatum der nächsten energetischen Inspektion beinhalten. Allerdings wies Mertz auch darauf hin, dass es nicht gelungen sei, alle Vorgaben der 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Daher müsse das GEG bald überarbeitet werden.

cci Zeitung wird in der Ausgabe 09/2020 einen ausführlichen Bericht zum neuen GEG veröffentlichen.

Artikelnummer: cci87995

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