Das DIvB ist auf dem Weg, die Stimme des vorbeugenden deutschen Brandschutzes zu werden, ein beachtliches Stück vorangekommen.
Die DIvB-Mitgliederversammlung debattierte Maßnahmen und Ziele für die kommenden Monate, darunter eine Überarbeitung der Beitragsordnung. (Abb. Joachim Ochs/DIvB)
Dies spiegelten auch die Teilnehmer der Mitgliederversammlung des Deutschen Instituts für vorbeugenden Brandschutz (DIvB) am 29. Mai in Berlin wider. Allein 2019 ist die Mitgliederzahl von 62 auf 74 gestiegen. Steigende Beitragseinnahmen und Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung sollen dem DIvB weitere Handlungsspielräume eröffnen. Unter Leitung von Dr. Peter Hofmann wird sich das neue Fachgremium „Digitale Anwendungen (BIM)“ mit der Integration von Brandschutzanforderungen und Vorschriften über eine Datenbank in die Bauwerksdatenmodellierung (BIM) befassen.
Eine noch relativ neue Entwicklung im vorbeugenden Brandschutz wird Bestandteil des DIvB-Themenkanons: der geräteintegrierte Brandschutz. Dahinter steht die Idee, Brände bereits in der Entstehungsphase zu bekämpfen, indem Löschvorrichtungen unmittelbar dort eingesetzt werden, wo häufig Brände entstehen (cci Zeitung 07/2019 – 19. Juni – berichtet ausführlich).
Mit einem weiteren Beschluss wurde die neue DIvB-Richtlinie 200 in Kraft gesetzt. Darin sind die Fachinhalte für eine einheitliche Fortbildung zum „Geprüften Fachbauleiter für vorbeugenden Brandschutz“ geregelt. Die Richtlinie dient der Qualifizierung von Fachbauleitern im Sinne der Landesbauordnungen. Neuestes Projekt im Bereich der Fortbildungen ist die Erarbeitung der DIvB-Richtlinie 300 „Standards im Brandschutzmanagement und Consulting“.
Die nächsten Mitgliederversammlungen finden am 24. September 2019 und am 27. März 2020 in Berlin statt.
Artikelnummer: cci70367
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