Montag ist Markttag. Heute geht es um die stark überarbeitete und erweiterte „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“ des Bundesumweltministeriums, die am 1. Januar in Kraft getreten ist.
(Abb. © M. Schuppich/Fotolia.com) Die Richtlinie wird vom BAFA verwaltet und gilt für neue, voll- und teilsanierte Kälte- und Klimaanlagen. Die Förderung orientiert sich an der Art der Anlage (Kompressions-Kälte- und Klimaanlagen, Ammoniak- und Sorptionsanlagen) und unterscheidet neue Kälte-/Klimaanlagen und solche, an denen eine Voll- oder Teilsanierung durchgeführt wird. Neuanlagen werden generell nur gefördert, wenn sie mit nicht halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Bei allen weiteren Anlagen (Sanierung) gibt es genaue Vorgaben an den maximal erlaubten GWP-Wert des Kältemittels. Zur Berechnung der Höhe der Förderung gilt die Berechnungsformel KF = A x C(1-B), bei der C die Kälteleistung ist und A und B Koeffizienten sind, die für die verschiedenen Anlagentypen und Anwendungen vorgegeben werden.
Die Redaktion hat eine ausführliche Zusammenfassung der neuen Förderrichtlinie erstellt und auch viele Beispiele für die Förderhöhe berechnet. Den Beitrag lesen Sie in cci Wissensportal unter Artikelnummer cci52487.
Artikelnummer: cci50734
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