Neuer Entwurf zur EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD)

Die EPBD fordert, dass pro Jahr mindestens 2 % des Gebäudebestands energetisch modernisiert wird. (Abb. © moritz/stock.adobe.com)
Die EPBD fordert, dass pro Jahr mindestens 2 % des Gebäudebestands energetisch modernisiert wird. (Abb. © moritz/stock.adobe.com)

Dienstag ist Normentag. Ende Oktober hat der Europäische Rat einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) veröffentlicht. cci Branchenticker fasst zusammen.

Das wichtigste Ziel der EPBD-Neufassung besteht darin, Richtlinien und Vorgaben zu definieren, nach denen spätestens ab 2030 alle neuen Gebäude als Nullemissionsgebäude errichtet und bis spätestens 2050 alle bestehenden Gebäude zu Nullemissionsgebäuden modernisiert werden. Dazu enthält die Neufassung unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Ab 2030 müssen generell alle neuen Gebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden (öffentliche Gebäude ab 2028). Für Nullemissionsgebäude werden in Abhängigkeit von der Nutzung Vorgaben an den maximalen Primärenergieverbrauch in kWh/m²a erstellt.
  • Alle bestehenden Gebäude sollen bis spätestens 2050 zu Nullemissionsgebäuden energetisch modernisiert werden.
  • Auf Basis von noch zu erstellenden (jeweils nationalen) Datenbanken sollen die EU-Staaten für ihre Wohn- und Nichtwohngebäude die jeweils bezogen auf die Energieeffizienz (Verbrauch) schlechtesten 15 % und 25 % Gebäude erfassen. Diese müssen dann bis zu vorgegebenen Fristen auf einen deutlich besseren energetischen Standard angehoben werden.
  • Hinzu kommt ab 2026 eine Solarpflicht zunächst für neue Gebäude (Nichtwohngebäude über 250 m², 2027: bestehende Nichtwohngebäude > 400 m²) und für neue Wohngebäude bis 2029.
  • Nach dem Vorschlag des EU-Rats wird sich noch das EU-Parlament mit der EPBD-Novelle beschäftigen. Danach setzen sich Vertreter der EU-Kommission, des EU-Rats und des EU-Parlaments zusammen und erarbeiten die Endfassung der EPBDe. Sobald diese vorliegt, müssen die neuen Vorgaben der EPBD zum Beispiel in eine Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übernommen werden.

Eine ausführliche Zusammenfassung des EPBD-Entwurfs lesen Sie in cci Zeitung 13/2022 (23. November) und in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci187279.

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