
Von einer Anfrage der besonderen Art, die die Landesinnung Kälte-Klima-Technik (LIK) erreicht hat, berichtet „Politikum“, der Infobrief für Mitglieder von VDKF und LIK, am 25. Februar. Ein bekannter Online-Händler wollte bei der LIK Klimageräte beziehen – um diese direkt an Endverbraucher zu verkaufen. Das verstößt gegen geltendes Recht.
Ein großer Online-Händler (Name ist der Redaktion bekannt) hat bei der Landesinnung Kälte-Klima-Technik (LIK), Maintal, angefragt, ob diese ihm „300 Stück 5 kW Split-Klimaanlagen“ liefern könne. Der Händler hat angegeben, die Geräte direkt an Endverbraucher verkaufen zu wollen. Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, beschreibt diesen Fall in seinem Infobrief „Politikum“ für die Mitglieder von VDKF und LIK vom 25. Februar. Der Online-Händler schrieb: „Wir verkaufen direkt an Endverbraucher und möchten wissen, wie Sie uns helfen können, unser Ziel zu erreichen.“ Von der LIK erhielt er folgende Antwort: „Sie haben sich mit Ihrer Anfrage an die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg gewandt. Wir sind eine Organisation für Kälte-Klima-Fachbetriebe und kein Lieferant von Split-Klimageräten. Diese Geräte können Sie nicht über uns beziehen. Was Sie jedoch von uns erhalten können, ist der Hinweis, dass Sie gegen geltendes Recht verstoßen, wenn Sie in Ihrem Online-Handel Split-Klimageräte an Endkunden verkaufen, ohne dass Sie nachweisen und dokumentieren können, dass der Einbau durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt. Wir sind zu diesem Thema im engen Austausch mit den zuständigen Überwachungsbehörden und führen Testkäufe durch, um festzustellen, ob sich die Anbieter an die Vorgaben des Chemikalienrechts halten. Sollten Sie in Zukunft Split-Klimageräte dennoch an Endkunden ohne den entsprechenden Nachweis verkaufen, werden wir die für Ihr Unternehmen zuständige Überwachungsbehörde informieren. In Ihrem Fall ist das Regierungspräsidium … zuständig, das nach unserer Erfahrung rigoros und erfolgreich gegen den rechtswidrigen Online-Handel mit Split-Klimageräten vorgeht. Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 50.000 € geahndet und auf Unwissenheit können Sie sich nach dem Erhalt dieser Mail nicht mehr berufen. Wir raten Ihnen daher davon ab, Split-Klimageräte in Ihr Portfolio aufzunehmen.“
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