Polen hat ein neues Gesetz zur Förderung der regenerativen Energien, das für alle ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommenen Regenerative-Energien-Anlagen gelten wird.
(Abb. EEA) Künftig erhalten Betreiber von Wind-, Photovoltaik- oder Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung bis 3 kW eine Einspeisevergütung von etwa 0,18 €/kWh, während Anlagen zwischen 3 und 10 kW mit etwa 0,16 €/kWh vergütet werden. Anlagen zur Stromerzeugung aus Bioenergie werden getrennt nach landwirtschaftlich genutzten Anlagen (etwa 0,17 €/kWh), Deponiegas (etwa 0,13 €/kWh) und Klärgas (etwa 0,11 €/kWh) vergütet. Die Einspeisetarife werden über einen Zeitraum von 15 Jahren, bis spätestens zum Jahr 2035, gezahlt. Die Verabschiedung der Einspeisetarife bedeutet eine Kehrtwende in der polnischen Energiepolitik. Zwar wird die gesamte Kapazität der Anlagen, die von den Einspeisetarifen profitieren können, auf maximal 800 MW beschränkt, es wird aber erwartet, dass aufgrund der Begrenzung auf 10 kW und besseren Konditionen für die Anlagen bis 3 kW, mindestens 200.000 Anlagenbetreiber in Polen davon profitieren können. Damit könnte ein Massenphänomen entstehen, wie es in anderen Ländern schon passiert ist. Das wiederum könnte zu entsprechenden Änderungen in den Prioritäten der Regierung führen.
Artikelnummer: cci35004
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