Quelllüftung bei MS irritiert Bundesumweltamt

Der Beitrag „Jetzt gibt’s bei MS Quelllüftung“ auf Seite 4 in cci Zeitung 09/2015 (3. August) hat beim Bundesumweltministerium für Irritationen gesorgt. Nachfolgend die Geschichte und die Auflösung, warum Dr. Manfred Stahl (MS) doch nicht gegen die F-Gase-Verordnung verstoßen hat.

Ein Beispiel für ein typisches mobiles Split-Klimagerät (Abb. Swegon) Im Juli habe ich für mein häusliches Arbeitszimmer (1. Etage) ein mobiles Splitklimagerät gekauft. Da dieses mit 4 kW eine recht hohe Kühlleistung hat, lasse ich die Tür des Arbeitszimmers offen, sodass die kühle Luft nun als Quelllüftung ins Erdgeschoss strömen und auch dort für Kühlung sorgen kann.

„Ich lese den Artikel so, dass Sie das Gerät selbst installiert haben. Dies ist aber nach den Bestimmungen der EG-F-Gase-Verordnung nur zertifiziertem Personal eines zertifizierten Betriebs gestattet. Die Installation von Splitklimageräten durch nicht Sachkundige wird zu Recht immer wieder von der Branche kritisiert“, schrieb mir daraufhin ein bekannter Vertreter des Bundesumweltamts (BMU). In einem Telefonat klärte ich den Sachverhalt wie folgt:

Bei dem mobilen Splitgerät sind das Innenteil und das Außenteil durch eine flexible, gut ummantelte, vorgefüllte Kältemittelleitung mit Schnellkupplung miteinander verbunden (siehe Abbildung). Dies war auch der Lieferzustand zur direkten Inbetriebnahme des Geräts (Stecker in die Steckdose und fertig), den ich nicht verändert habe. Das Außengerät steht auf dem Balkon, das Innengerät im Arbeitszimmer, für die Verbindung steht die Balkontür einen etwa 5 cm breiten Spalt offen (gleichzeitig ist der Rolladen der Balkontür so weit wie möglich heruntergelassen).
Diese Lösung beruhigte zwar den BMU-Experten, doch gleichzeitig wies er darauf hin, dass solche mobilen Splitgeräte oft wie folgt installiert werden: In die Außenwand wird ein Loch gebohrt, durch das die Leitung vom Innen- zum Außengerät verlegt wird. Dazu muss aber die Schnellkupplung einmal entkoppelt und dann wieder zusammengesteckt werden. Und ein solches Trennen und Zusammenführen von kältemittelführenden Leitungen ist laut F-Gase-Verordnung Privatpersonen untersagt und darf nur von zertifizierten Fachleuten durchgeführt werden.

Artikelnummer: cci35121

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