Wenn es nach dem Willen des Umweltbundesamts (UBA) geht, sollte das neue HFO-Kältemittel R1233zd so bald wie möglich verboten werden. Dazu verweist das UBA auf die 2010 eingeführten europäischen Regelungen zu ozonzerstörenden Substanzen als Umsetzung des Montreal-Protokolls.
Das Kältemittel R1233zd enthält ein Chlor-Molekül – und das erzeugt das ODP-Potenzial. Im Rahmen einer Revision der europäischen Richtlinie zu ozonzerstörenden Substanzen (EU 1005/2009) fordert das UBA ein dauerhaftes Verbot des Kältemittels R1233zd. Der Grund dafür liegt in dem Ozonzerstörungspotenzial von R1233zd mit ODP = 0,00034. Wegen ihres Beitrags zur Ozonzerstörung wurden bereits vor Jahren die Hoch-ODP-Kältemittel R11 und R12 (ODP = 1) und danach auch R22 (ODP = 0,055) verboten.
R1233zd wird bereits von mehreren Herstellern von größeren Turbo-Flüssigkeitskühlsätzen als Gering-GWP-Alternative angeboten. R1233zd ist ein nicht brennbares und nicht toxisches Sicherheitskältemittel (Klassifikation A1) mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) von nur 4,5. Es soll besonders in Unterdruck-Turbokälteanlagen das bisherige Kältemittel R123 ersetzen (ODP-Wert 0,02). R123 wiederum ersetzt seit den 1990er Jahren das bisherige R11.
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