REHVA begrüßt den Vorschlag für eine neue EPBD-Revision

So werden Energieausweise irgendwann nicht mehr aussehen: Alle Gebäude der Energieeffizienzklasse G sollen bis 2027 renoviert und bis 2030 in die Klassen F und E gebracht werden. (Abb. © vegefox.com/stock.adobe.com)
So werden Energieausweise irgendwann nicht mehr aussehen: Alle Gebäude der Energieeffizienzklasse G sollen bis 2027 renoviert und bis 2030 in die Klassen F und E gebracht werden. (Abb. © vegefox.com/stock.adobe.com)

Der Brüsseler Dachverband Federation of European Heating, Ventilation and Air Conditioning Associations (REHVA) unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Revision der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), der am 15. Dezember von Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und Energiekommissar Kadri Simson veröffentlicht wurde. Unter anderem sollen auch die Inspektionen von Lüftungsanlagen eine stärkere Rolle spielen als bisher.

Die außerplanmäßige Überarbeitung soll die jährliche Renovierungsrate (energetische Sanierung) bis 2030 mindestens verdoppeln und den Übergang zu energieeffizienten Gebäuden zu schaffen.
Zum EPBD-Vorschlag geht es hier. Vizepräsident Timmermans wies darauf hin, dass der Schwerpunkt darauf liegt, die am schlechtesten abschneidenden Gebäude mit dem größten Potenzial und den kosteneffizientesten Renovierungen in Angriff zu nehmen. Diese Priorität spiegelt sich in der Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) wider, die vorschreiben, dass alle Gebäude der Energieeffizienzklasse G bis 2027 renoviert und bis 2030 in die Klassen F und E gebracht werden müssen.
Eine wichtige Änderung besteht darin, dass der Vorschlag „Null-Emissions-Gebäude“ anstelle von „Nahezu-Null-Energie-Gebäuden“ einführt und Kriterien für Treibhausgasemissionen in die Leistungsbewertung aufnimmt. Darüber hinaus wird ein stärkerer Schwerpunkt auf die Luft- und Klimaqualität in Innenräumen gelegt, indem freiwillige Indikatoren festgelegt werden, die in die Energieausweise aufzunehmen sind, und der Umfang der Gebäudeinspektionen auf Lüftungsanlagen (neben Heizungs- und Klimaanlagen) mit den gleichen Anforderungen ausgeweitet wird.
Anita Derjanecz, Geschäftsführerin von REHVA, kommentierte: „Der Übergang zu Leistungsmessungen und der Zugang zu Gebäudedaten ist ebenfalls ein wichtiges neues Element, insbesondere, weil der Vorschlag die Installation von Kontroll- und Steuerungsgeräten für die Innenraumluftqualität in Null-Emissions-Gebäuden und bestehenden Gebäuden vorschreibt, wo dies möglich ist.“

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