Nach hohen Antragszahlen beim Marktanreizprogramm verzeichnet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch beim Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ einen neuen Rekord.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dazu: „Die Rekordzahlen im Programm ‚Heizen mit erneuerbaren Energien‘ zeigen, dass wir bei der Wärmewende vorankommen. Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude gehen wir im Januar 2021 den nächsten Schritt und gestalten die Gebäudeförderung noch einfacher und unbürokratischer aus. Unsere Förderprogramme haben eine doppelte Wirkung. Sie bringen die Energiewende im Gebäudebereich voran und sichern lokale Wertschöpfung und Beschäftigung. Damit gehen Klimaschutz und Konjunktur Hand in Hand.“
Torsten Safarik, Präsident des BAFA, hebt hervor: „Mehr als 488 Millionen Euro seit Januar 2020! In 20 Jahren konnte das BAFA in diesem Programm noch nie so viel Geld auszahlen wie in diesem Jahr. Allein in der letzten Novemberwoche haben wir mit 44 Millionen Euro das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für das Heizen mit Erneuerbaren Energien unterstützt. Ich freue mich darauf, bereits ab Januar 2021 mit der neuen Bundesförderung effiziente Gebäude gemeinsam mit dem BMWi diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben.“
Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn die Förderkonditionen des Marktanreizprogramms für Wärme aus Erneuerbaren Energien deutlich verbessert. Bereits im ersten Halbjahr 2020 waren rund 110.000 Förderanträge eingegangen. Im zweiten Halbjahr ist die Nachfrage trotz Covid-19 noch einmal gestiegen. Vom 1. Januar bis 30. November wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insgesamt 211.079 Anträge gestellt.
Mit der Anfang 2021 in Kraft tretenden neuen Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Die BEG bündelt die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.
cci121921
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.