Neue Richtlinie begrenzt Schadstoffemissionenen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen

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Die Minister der EU-Staaten haben am 11. November dem neuen Richtlinien-Entwurf zur „Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft“ zugestimmt.

(Abb. © Yuratosno/Fotolia.com) Aus der Begründung der Richtlinie:
In der EU gibt es etwa 143.000 mittelgroße Feuerungsanlagen mit einer Wärmeleistung von 1 bis 50 MW. Sie werden für viele Anwendungen eingesetzt, darunter Stromerzeugung, Beheizung und Kühlung von Gebäuden oder Erzeugung von Wärme oder Dampf für industrielle Prozesse. Mittelgroße Feuerungsanlagen tragen zunehmend zur Luftverschmutzung bei, was insbesondere auf die stärkere Verwendung von Biomasse als Brennstoff zurückzuführen ist. Sie sind eine bedeutende Quelle von Schwefeldioxid-, Stickstoffoxid- und Feinstaubemissionen, für die nun neue Grenzwerte gelten. Die Regeln sind Teil der EU-Maßnahmen für saubere Luft in Europa und treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Die Richtlinie sieht vor, dass neue Feuerungsanlagen den Vorgaben ab Ende 2018 entsprechen müssen. Für Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 5 und 50 MW gelten sie ab 2025, für Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 5 MW ab 2030. Bestehende mittelgroße Feuerungsanlagen, die nicht mehr als 500 Betriebsstunden pro Jahr in Betrieb sind, können von der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte befreit werden. In diesem Fall gilt für Anlagen, in denen feste Brennstoffe verfeuert werden, ein Emissionsgrenzwert für Feinstaub von 200 mg/Nm³.

„Die Annahme dieser Richtlinie ist einer wichtiger Schritt nach vorn für unsere Gesundheit, die Wirtschaft und die Umwelt. Jedes Jahr sterben in der Europäischen Union 400.000 Menschen an den Folgen der Luftverschmutzung. Die Kommission nimmt diese Zahl ernst und ist entschlossen, sie bis 2030 zu halbieren“, so EU-Umweltkommissar Karmenu Vella.

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Artikelnummer: cci35387

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