RLT-Herstellerverband aktualisiert drei Richtlinien

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Der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte hat drei seiner RLT-Richtlinien überarbeitet, aktualisiert und neu herausgegeben.

Der RLT-Herstellerverband gibt eigene Richtlinien heraus. (Abb. RLT-Herstellerverband)

  • Die RLT-Richtlinie 01 „Allgemeine Anforderungen an Raumlufttechnische Geräte“ beschreibt jetzt unter anderem das neue „Regelkonformitätslabel zu RLT-Richtlinie 01“. Mit diesem Label erklären die Hersteller die Einhaltung der umfassenden und vielfältigen Anforderungen der Richtlinie 01.
     
  • In die RLT-Richtlinie 02 „Explosionsschutzanforderungen an Raumlufttechnische Geräte“ wurde die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU eingearbeitet.
     
  • Grundlegend überarbeitet wurde auch die RLT-Richtlinie 03 „EG-Konformitätsbewertung von Raumlufttechnischen Geräten“. In dieser finden unter anderem die Lüftungsgeräte-Ökodesignverordnung1253/2014 sowie die Bauproduktenverordnung 305/2011 Berücksichtigung.
     
  • Die vom Herstellerverband initiierte Energieeffizienzzertifizierung wurde bereits 2015 in eine eigene Richtlinie gefasst und trägt den Titel „RLT-Richtlinie Zertifizierung“. Auch sie beinhaltet die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie.


Alle Richtlinien stehen auf www.rlt-geraete.de zum kostenlosen Download bereit. Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden die Direktlinks auf Seite 2.

Im Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte, Bietigheim-Bissingen, sind derzeit 29 führende nationale und internationale Hersteller und Anbieter von RLT- und Klimazentralgeräten organisiert.

Artikelnummer: cci43917

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