Shisha-Bars: Erlass reagiert auf Kohlenmonoxid-Vergiftungen

Sämtliche Gaststättenbehörden in Baden-Württemberg sind am 26. Oktober durch einen Erlass des Wirtschaftsministeriums aufgefordert worden, Anordnungen gegenüber den Betreibern von Shisha-Bars zu treffen, mit denen Rauchgasvergiftungen verhindert werden sollen.

(Abb. © kustvideo/stock.adobe.com) Die Kommunen müssen nun dafür sorgen, dass in jeder Gaststätte, in denen Shishas zum Rauchen angeboten werden, ausreichend dimensionierte Lüftungsanlagen installiert werden, mit denen CO in der Raumluft abgeführt wird. Außerdem müssen CO-Warnmelder in ausreichender Menge installiert werden. Durch diese Maßnahmen soll das Risiko von CO-Vergiftungen in Shisha-Gaststätten gebannt werden. Hintergrund sind bundesweit vermehrt auftretende Vorfälle von CO-Vergiftungen in Gaststätten, in denen Shishas (Wasserpfeifen) geraucht werden.

„Die Gaststättenbehörden sind angewiesen worden, die notwendigen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen“, so das Wirtschaftsministerium als oberste Gaststättenbehörde des Landes Baden-Württemberg.

Hintergrund
Shisha-Bars unterliegen dem Reglement des Gaststättenrechts. Die Betreiber müssen, wie alle Gastwirte, den Schutz der Gesundheit ihrer Gäste und ihrer Beschäftigten in ihrem Betrieb gewährleisten.
Beim Verglühen von Shisha-Kohle entsteht das hochgiftige Kohlenmonoxid (CO). Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Raumluft und wird mit der Atmung in den Körper aufgenommen. Es verhindert den Sauerstofftransport und kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden oder zum Tod führen. Da der menschliche Körper das CO erst zirka sechs Monate nach der Aufnahme wieder ausscheidet, kommt es bei regelmäßigem Einatmen entsprechend belasteter Luft zu einer Anreicherung von CO im Blut. Daher können gravierende Folgen selbst dann eintreten, wenn die betroffene Person nicht akut einer hohen CO-Konzentration in der Atemluft ausgesetzt war.

Artikelnummer: cci62530

Ein Kommentar zu “Shisha-Bars: Erlass reagiert auf Kohlenmonoxid-Vergiftungen

  1. Wurde langsam auch mal Zeit, die anderen Bundesländer ziehen jetzt hoffentlich nach. Es bleibt natürlich die Frage nach der richtigen Dimensionierung der Anlage.
    Für alle Architekten und Planer aber auch für die Betreiber von Shisha-Bars ist damit auch klar, dass maschinelle Lüftungsanlagen zwingend vorgeschrieben sind. Aus Gründen des Arbeitsschutzes muss die Zuluft zumindtest gefiltert und erwärmt werden.

    Ohne dass mir genauere Ergebnisse von Untersuchungen vorliegen würde ich davon ausgehen, dass ein acht- bis zehnfacher Raumluftwechsel für gute Luft sorgen sollte. In Zeiten als in Gaststätten noch geraucht werden durfte, hatte man bei diesen Luftwechselraten keine störenden Tabakgerüche in den Räumen mehr wahrgenommen.

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