Das beschäftigt unsere Leser. Zu Branchentickermeldungen und Artikeln in cci Wissensportal der vergangenen Tage erreichten uns Kommentare von Lesern, die wir im Folgenden auszugsweise wiedergeben.
Geschlossener Hybridkühler (Abb. Gohl) Simone Hubenschmid, Marketing, E.W. Gohl GmbH, Singen, und Dipl.-Ing. (FH) für Versorgungstechnik Sandra Horn, Bereichsleiterin Raumlufttechnik, Institut für Umwelthygiene und Toxikologie, Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, Gelsenkirchen, beschäftigten sich in einem Fachbeitrag in cci Wissensportal mit „Hygiene-Konformitätsprüfungen von Verdunstungskühlanlagen nach VDI 2047 Blatt 2″.
Nicht ganz einverstanden mit diesem Bezug auf die VDI-Richtlinie war Dipl.-Phys. Thomas Wollstein, Technik und Wissenschaft, Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Düsseldorf. Er kommentierte:
„Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 behandelt den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen. … Eine Erklärung, dass eine Anlage mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 konform sei, ist aus Sicht der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik nicht sinnvoll und nicht wünschenswert. Sie wird eher als kontraproduktiv angesehen, da sie dem Betreiber den falschen Eindruck vermitteln könnte, seine Anlage sei konstruktionsbedingt sicher.“
Fabian Rüthing M. Sc. , Antech-Gütling Wassertechnologie GmbH fragt:
„… Warum darf sich ein Hersteller von Verdunstungskühlanlagen wie die E.W. Gohl aus Singen, nicht um das Thema konstruktive Merkmale von Verdunstungskühlanlagen als ein Baustein für den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen kümmern, sich damit beschäftigen und diese Bemühungen auch zertifizieren lassen? … Aus meiner Sicht kann die Wasserbehandlung noch so effizient sein, die Wartung noch so vollständig, wenn es Geräte gibt, die das mikrobielle Wachstum aus konstruktiver oder materialtechnischer Sicht her fördern.“
Auf das Stichwort „zertifizieren“ meldet sich noch einmal Thomas Wollstein zu Wort, um klarzustellen, „…dass die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 nach meinem Verständnis keine Basis für eine Zertifizierung bietet. … Ganz platt gesprochen: Nach VDI 2047 Blatt 2 zu „zertifizieren“ entspricht der Benutzung einer Zange als Hammer. Damit ist die Aussagekraft eines solchen Zertifikats kaum einzuschätzen, und Zertifikate von verschiedenen Labors sind nicht vergleichbar. Der VDI wird, wo ihm solche Zertifikate bekannt werden, sein Augenmerk darauf richten, ob ein derartiges Zertifikat überhaupt unmittelbar und sachlich-kausal aus einer in Bezug genommenen VDI-Richtlinie folgt.“
Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie beim genannten Artikel.
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Artikelnummer: cci35350
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