Techniksünde: Feuerwehrtaster im Bastelzustand

Wie man Handfeuermelder nicht installieren darf, zeigt ein Foto, das Dipl.-Ing. Anton Tienes, Berlin, zur Verfügung gestellt hat.

Die Abbildung zeigt einen Handfeuermelder im 14. Stock (!) eines Hotels. (Abb. Tienes) Ein Handfeuermelder (früher auch Druckknopfmelder oder Feuerwehrtaster, durch die DIN 14675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ in Handfeuermelder umbenannt) ist ein nicht-automatischer Brandmelder. Eine Glasscheibe, die bei Gebrauch eingeschlagen werden muss, schützt den Knopf vor Witterungseinflüssen oder zufälliger Berührung. Das anschließende Drücken des Knopfs löst in der Brandmeldezentrale einen Alarm aus. Ein betätigter Handfeuermelder kann nur durch einen zugelassenen Techniker oder durch die Feuerwehr zurückgestellt werden. So soll ein Missbrauch verhindert werden, der strafbar ist.

Handfeuermelder müssen gemäß DIN EN 54 Teil 11 „Brandmeldeanlagen – Handfeuermelder“ für neu errichtete oder geänderte Anlagen bereits seit September 2008 mindestens mit einem „brennendes Haus“-Symbol beschriftet und stets in roter Farbe gehalten sein (Farbton RAL 3000). Andere Texte wie „Feuerwehr“ oder „Brandalarm“ dürfen nur zusätzlich zum Symbol angebracht werden. Das „brennende Haus“-Symbol darf nicht durch Aufkleber verdeckt werden. Handfeuermelder, die Teil einer bauordnungsrechtlich erforderlichen Brandmeldeanlage sind, gelten in Europa als harmonisiertes Bauprodukt.

Bei nicht unmittelbar auf die Feuerwehr aufgeschalteten Anlagen muss der Betreiber über eine ständig verfügbare und im Brandmeldekonzept beschriebene Alarmorganisation sicherstellen, dass nach einer Betätigung eines Handmelders zeitnah eine Intervention erfolgt (Kontrolle des Auslöseorts, Löschmaßnahmen einleiten).
 

Artikelnummer: cci51497

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