Die Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD 2024 in nationales Recht ist Kernpunkt eines Gastbeitrags von Frank Ernst im Magazin „The European“. Der BTGA-Hauptgeschäftsführer erklärt in diesem Zusammenhang auch, warum das weitläufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnete Gebäudeenergiegesetz nicht abgeschafft werden darf.
Im Meinungs- und Debattenmagazin „The European“ ist am Mittwoch (22. Januar) der Artikel „Populismus und Realität: Warum das ‚Heizungsgesetz‘ nicht gekippt werden darf“ (Link) erschienen. In dem Gastbeitrag geht Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn, des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK), des RLT-Herstellerverbands, beide Ludwigsburg, und der TGA-Repräsentanz Berlin, auf die europäische Klimapolitik ein. Deren zentrales Element – die EU-Gebäuderichtlinie 2024 (EPBD) – verlangt eine grundlegende Neuausrichtung der Gebäudeenergiepolitik. Die EU-Mitgliedstaaten sind gemäß EPBD dazu verpflichtet, ihre Gebäudestandards bis 2030 zu verschärfen, um den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor deutlich zu senken. Konkret fordert die Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten nationale Pläne zur Renovierung von Gebäuden entwickeln, den Einsatz von Erneuerbaren Energien im Gebäudesektor forcieren und die Energieeffizienz erheblich steigern. Bis spätestens 30. Mai 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten die EPBD 2024 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgt dies laut Ernst über die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
„Immer wieder tauchen Forderungen aus der Bundespolitik auf, das GEG nach der Bundestagswahl abzuschaffen oder seine Novelle aus dem Jahr 2023 (‚Heizungsgesetz‘) zu kippen. Solche Rufe sind nicht nur politisch unklug, sondern gefährden auch die nötige Planungssicherheit und den Fortschritt in der Energiewende in Deutschland“, betont Ernst. Ferner würden die Forderungen zur Abschaffung des Gesetzes die Tatsache ignorieren, dass im GEG bereits ein Großteil der europäischen Vorgaben umgesetzt wurde. „Wenn das GEG aufgegeben würde, dann würden damit zugleich Umsetzungen von EU-Richtlinien zurückgenommen. Es müsste ein neues Gesetz erarbeitet werden, das wieder ähnliche Ziele wie das jetzige GEG verfolgen müsste. Dieser Aufwand und vor allem die Unsicherheit, die durch einen solchen Rückschritt entstehen würden, sind unnötig und kontraproduktiv“, schreibt Ernst. Im weiteren Verlauf des Beitrags hebt er noch einmal das GEG als ein zentrales Instrument hervor, um die europäischen Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. „Es regelt die energetischen Standards für Neubauten und setzt klare Vorgaben für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden“, stellt Ernst fest. Von der Politik, sprich von der nächsten Bundesregierung, fordert er „die Weiterentwicklung des GEG im Einklang mit den europäischen Vorgaben und die ausgewogene Gestaltung der Energiewende. Die Novelle des GEG in Übereinstimmung mit der EU-Gebäuderichtlinie 2024 ist eine Chance, den deutschen Gebäudesektor klimafreundlicher zu gestalten.“
Weiterführende Informationen gibt es im Beitrag „Verbändestatement zur Umsetzung der Raumqualität in der EPBD 2024“ (siehe cci287620).
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Lieber Frank Ernst,
Deinen im Branchenticker aufgegriffenen Gastbeitrag in „The European“ kann ich nur vollstens unterstützen und allen bundespolitischen Entscheidungstragenden im Bereich der Gebäudeenergie zur Lektüre empfehlen. Danke für die Klarstellung der europarechtlichen Realitäten!
Wir beim VfW setzen uns, genau wie Ihr, stattdessen für eine ambitionierte Umsetzung der EPBD ein. – Im Bereich Energie sowieso, aber nun auch und gerade bei den Anforderungen an Gesundheit und Innenraumluftqualität; denn die neue Fassung der EPBD bietet hierfür reichlich Ansatzpunkte. Diese kann man, wenn man sie ernst nehmen will, nur mit Lüftungsanlagen – am besten gleich mit Wärmerückgewinnung – erfüllen.
Beste Grüße aus Berlin
Ralf Lottes, Geschäftsführer Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW)