Verschärfte Anforderungen an Rechenzentren

Betreiber, die eine sehr gute Ökologie ihres Rechenzentrums mit dem „Blauen Engel“ belegen möchten, haben bis zur Auszeichnung ihrer Einrichtung mit dem Umweltzeichen viele Hürden zu nehmen.

(Abb. UBA) So dürfen zum Beispiel zur Kühlung des Rechenzentrums keine synthetischen Kältemittel eingesetzt werden. Und kürzlich wurden auch die Anforderungen an die Mindest-Jahresarbeitszahlen der Kühlsysteme erheblich verschärft. Hier gibt es zahlreiche Dinge, die es zu beachten gilt.
Einen Überblick gibt ein Artikel in cci Zeitung 8/2015, die heute erscheint. Im Artikel „Blauer Engel verbietet R410A“ (Seite 13) geht es unter anderem um die verschärften Leitlinien des Umweltbundesamts für umweltbewusste Rechenzentren.
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Artikelnummer: cci35030

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