Da ist es praktisch, dass die KfW ab 1. April die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ erweitert.
(Abb. © Picture-Factory/Fotolia.com) 2015 gab es 167.136 Wohnungseinbruchsdiebstähle – 9,9 % mehr als 2014 (152.123). Die Zahl der Einbrüche ist damit zum neunten Mal in Folge angestiegen und liegt auf einem Höchststand seit 15 Jahren. Oftmals schaffen es die Einbrecher aber nicht, tatsächlich in die Wohnung einzudringen. 2015 wurden zum Beispiel in Hamburg 5.255 vollendete (58 %) und 3.751 (42 %) versuchte Einbruchsdelikte registriert. Der Gesamtschaden, der dadurch entstand, wird mit rund 20,2 Mio. € beziffert, also durchschnittlich 2.250 € pro Einbruch.
Bislang erfolgte die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz in Form von Zuschüssen bis maximal 1.500 € pro Wohneinheit, die aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanziert werden. Seit Programmstart im November 2015 wurden bereits mehr als 10.000 Anträge zugesagt, z. B. für die Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren. Nun können Eigentümer und Mieter neben den Zuschüssen auch Kredite bis 50.000 € für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen pro Wohneinheit in Anspruch nehmen.
Förderfähig sind u. a.:
– Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
– Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
– Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind unter www.kfw.de zu finden.
Artikelnummer: cci43302
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