Die deutsche Beteiligungsgesellschaft Private Assets, Hamburg, hat den Geschäftsbereich Klimadecken (Climate Ceiling Solutions) mit den Standorten Lahr und dem französischen Evry von der Zehnder Group übernommen. Laut einer Presseinformation von Zehnder vom 2. Juli ist der Käufer auf die Optimierung von Unternehmen aus Konzernabspaltungen spezialisiert.
Die Unternehmensführung des Klimadeckenherstellers begrüße diese Veränderung. Mit Private Assets habe Zehnder Climate Ceiling Solutions einen geeigneten Eigentümer gefunden, um ihr volles Potenzial zu entfalten und damit einen Mehrwert für alle Beteiligten zu schaffen. So bewertet Vertriebsleiter Jörg Schweinfurth die Marktperspektiven für die Klimadecken äußerst positiv: „Unsere Systeme passen perfekt zu den großen ökologischen und energietechnischen Herausforderungen der heutigen Zeit. Unsere Produkte arbeiten nicht nur mit geringsten Betriebstemperaturen, sondern sind auch gleichermaßen effektiv in Verbindung mit einer Wärmepumpe und weiteren regenerativen Systemen.“ Zehnder Climate Ceiling Solutions soll weiterhin an ihren bisherigen Standorten in Lahr und in Evry bleiben. Dass sich die Zehnder Group vom Geschäftsbereich Climate Ceiling Solutions trennt, hat cci Branchenticker am 17. Mai berichtet.
Eine weitere Presseinformation vom 1. Juli betrifft Veränderungen bei der Zehnder Group Deutschland GmbH, Lahr. Zehnder Deutschland hat die seit 2009 bestehende Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), St. Augustin, gekündigt. Die Kündigung erfolgte laut ZVSHK ohne Angabe von Gründen. Sie wird zum 31. Dezember wirksam. Damit entfällt der Schutz der HÜV für die Mitgliedsbetriebe der SHK-Verbandsorganisation. Die HÜV gilt aber noch für Zehnder-Produkte, die bis Ende des Jahres eingebaut werden, auch wenn Schäden oder Ansprüche erst später entstehen. Die Haftungsübernahmevereinbarung ist ein Vertrag zwischen einem Hersteller (Gewährleistungspartner) und dem ZVSHK zugunsten der SHK-Mitgliedsbetriebe. Sofern das Produkt des Herstellers beim Auftraggeber (Bauherrn) des Handwerkbetriebes einen Mangelfall auslöst, hat der Betrieb einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller des Produkts. Mit der Kündigung von Zehnder verlieren die Mitgliedsbetriebe der SHK-Verbandsorganisation diesen Rechtsvorteil. Der ZVSHK hat derzeit mit über 80 Markt- und Branchenpartnern eine HÜV abgeschlossen.
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